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Bekanntmachung zum Widerspruchsrecht

Antrag auf Einrichtung einer Übermittlungssperre

Nach §50 Bundesmeldegesetz (BMG) können in besonderen Fällen Melderegisterauskünfte erteilt werden. Diesen kann durch die Einrichtung einer Übermittlungssperre widersprochen werden.

Anbei finden Sie die Bekanntmachung mit ausführlicher Erklärung, sowie den zugehörigen Antrag auf Einrichtung oder Löschung der Übermittlungssperre.

Symbol Beschreibung Größe
Bekanntmachung zum Widerspruchsrecht
(c) Stadtverwaltung Naumburg(Saale)
1.1 MB
Antrag zur Einrichtung / Löschung einer melderechtlichen Übermittlungssperre
(c) Stadtverwaltung Naumburg(Saale)
0.1 MB
10.02.2020

© Matthias Mann E-Mail

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