Aufgrund des § 120 Abs. 1 KVG für das Land Sachsen-Anhalt hat der Gemeinderat der Stadt Naumburg (Saale) in seiner Sitzung am 13.05.2020 folgenden Beschluss (GR 31/20) gefasst:
- Der Oberbürgermeister stellt gemäß § 120 Abs. 1 KVG LSA und auf Basis des Prüfberichtes der Stabsstelle Rechnungsprüfung vom 20.03.2020 die Vollständigkeit und Richtigkeit des Jahresabschlusses 2015 fest.
- Der Gemeinderat beschließt gemäß § 120 Abs. 1 KVG LSA den geprüften Jahresabschluss 2015 mit einer Bilanzsumme von 184.542.408,55 Euro. Der Jahresüberschuss in Höhe von 2.412.135,88 Euro wird gemäß § 23 KomHVO LSA der Ergebnisrücklage zugeführt
- Der Gemeinderat erteilt dem Oberbürgermeister gemäß § 120 Abs. 1 KVG LSA für den Jahresabschluss zum 31.12.2015 die Entlastung.
Der Jahresabschluss 2015 einschließlich Anhang und Anlagen liegt vom 02.06. – 10.06.2020 im Bürgerbüro der Stadtverwaltung Naumburg (Saale), Markt 1, Eingang Herrenstraße während der Öffnungszeiten: Montag 9.00 - 16.00 Uhr, Dienstag 9.00 - 18.00 Uhr, Mittwoch 9.00 – 16.00 Uhr, Donnerstag 9.00 – 16.00 Uhr und Freitag von 9.00 – 12.00 Uhr, öffentlich aus.
Vor Einsichtnahme sollte eine telefonische Voranmeldung unter 03445/273-0 erfolgen, so dass jeder Person auf Grund der aktuellen Situation eine separate Einsicht ermöglicht werden kann.