Der Gemeinderat der Stadt Naumburg (Saale) hat in seiner Sitzung am 28.10.2020 den Entwurf der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes Naumburg (Saale) bestehend aus der Planzeichnung, den Beiplänen 9_4_d und 9_4_e und die Begründung sowie den Umweltbericht gebilligt und zur öffentlichen Auslegung für die Dauer eines Monats nach § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt (Beschluss Nr. 74/20).
Parallel dazu sind die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich von der Planung berührt sein kann, gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.
Der Entwurf der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes Naumburg (Saale) bestehend aus der Planzeichnung und den Beiplänen 9_4_d und 9_4_e einschließlich der Begründung mit dem integrierten Umweltbericht sowie die nachfolgend genannten umweltbezogenen Unterlagen und Stellungnahmen:
- Artenschutz – Begehungsprotokoll zum Bebauungsplan Nr. 602 „Grünschnittplatz Bad Kösen“ Erfassung der Feldhamster und Bodenbrüter“ vom 31.07.2020,
- Baugrundgutachten – (1. Bericht vom 29.06.2020 - Az.: 200510) Neubau Grün- und Astschnittannahmeplatz Bad Kösen Am Ziegelleiloch 1,
- die Stellungnahmen aus der frühzeitigen Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB
liegen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 23.11.2020 bis 23.12.2020
in der Stadtverwaltung Naumburg (Saale) im Pfortenbereich, Markt 1, 06618 Naumburg (Saale) während folgender Zeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus:
Montag |
von |
09.00 - 12.00 Uhr |
Dienstag |
von |
09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 – 18.00 Uhr |
Mittwoch |
von |
09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 – 16.00 Uhr |
Donnerstag |
von |
09.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 16.00 Uhr |
Freitag |
von |
09.00 – 12.00 Uhr |
Stellungnahmen zur Planung können im o.g. Zeitraum von jedermann schriftlich oder während der zuvor genannten Zeiten zur Niederschrift vorgebracht werden. Die Abgabe von Stellungnahmen ist auch per E-Mail unter vollständiger Angabe des Absenders an folgende Anschrift stadtplanung@naumburg-stadt.de möglich.
Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse zustimmen. Gemäß Art. 6 Abs. 1c EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen des Bauleitplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht ihnen gegenüber genutzt.
Die Einsichtnahme in den Planentwurf der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes Naumburg (Saale) ist gemäß § 4a Absatz 4 Satz 1 BauGB im angegebenen Zeitraum auch über das Internet-Portal der Stadt Naumburg (Saale) unter: www.naumburg.de ->Bekanntmachungen möglich.
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit zur Erörterung des Planungsinhaltes während der Dienststunden unter vorheriger telefonischer Terminvereinbarung (Tel.-Nr. 03445 273 201).
Es liegen folgende umweltbezogene Unterlagen vor:
- Umweltbericht zur 8. Änderung des Flächennutzungsplanes Naumburg (Saale),
- die eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB (1a. Landesverwaltungsamt (LVWA) E-Mail vom 11.06.2020; 1b. Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr (MLV) vom 17.06.2020; 2. Burgenlandkreis (BLK) vom 26.06.2020; 3. Landesamt für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt (LAGB) vom 01.07.2020; 5. Amt für Landwirtschaft und Flurneuordnung (ALFF) vom 29.06.2020,
- Artenschutz – Begehungsprotokoll zum Bebauungsplan Nr. 602 „Grünschnittplatz Bad Kösen“ Erfassung der Feldhamster und Bodenbrüter“ vom 31.07.2020,
- Baugrundgutachten – (1. Bericht vom 29.06.2020 - Az.: 200510) Neubau Grün- und Astschnittannahmeplatz Bad Kösen Am Ziegelleiloch 1
In den Fachplanungen und Stellungnahmen liegen umweltrelevante Informationen zu den Themenfeldern:
- Schutzgut Mensch
o Immissionen (1)
- Schutzgut Pflanzen und Tiere
o Umweltschadensgesetz (2) 1a. LVWA
o Artenschutz (1); (3);
- Schutzgut Klima und Luft
o Klimadaten (1)
- Schutzgut Boden
o Bodeneigenschaften und Standort (1); (2) 1b.MLV); 5. ALFF; (4)
o Sparsamen Umgang mit landwirtschaftlichen Flächen (2) 5. ALFF
- Schutzgut Wasser
o Abwasser/ Versickerung (1)
vor.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die 8. Änderung des Flächennutzungsplanes Naumburg (Saale) gem. § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben können. Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Naumburg (Saale), den 13.11.2020
Bernward Küper
Oberbürgermeister