1. Haushaltssatzung der Stadt Naumburg für das Haushaltsjahr 2022
Aufgrund des § 100 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt vom 17. Juni 2014 (GVBl. LSA 2014, S. 288) hat der Gemeinderat in der Sitzung am 09.03.2022 folgende Haushaltssatzung erlassen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlung enthält, wird
1. im Ergebnisplan mit dem
a) Gesamtbetrag der Erträge auf |
70.473.000 € |
b) Gesamtbetrag der Aufwendung auf |
74.411.500 € |
2. im Finanzplan mit dem
a) Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf |
66.674.800 € |
b) Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf |
69.414.500 € |
c) Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf |
8.688.000 € |
d) Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf |
11.011.000 € |
e) Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf |
2.214.700 € |
f) Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf |
1.891.400 € |
festgesetzt.
§ 2
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird auf 2.214.700 € festgesetzt.
§ 3
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigung), wird auf 126.000 € festgesetzt.
2023 |
= |
126.000 € |
2024 |
= |
0 € |
2025 |
= |
0 € |
§ 4
Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite wird auf 13.000.000 € festgesetzt.
§ 5
Die Steuersätze (Hebesätze) für die Realsteuer werden für das Haushaltsjahr 2022 wie folgt festgesetzt:
Grundsteuer A |
316 v.H. |
Grundsteuer B |
450 v.H. |
Gewerbesteuer |
380 v.H. |
Ausgefertigt:
Naumburg, den 10.03.2022
Armin Müller
Oberbürgermeister
2. Bekanntmachung der Haushaltssatzung
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Der Haushaltsplan mit seinen Anlagen liegt nach § 102 Abs. 2 Satz 1 des Kommunalverfassungsge-setzes zur Einsichtnahme vom 25.04. – 03.05.2022 im Bürgerbüro der Stadt Naumburg (Saale), Markt 1, Eingang Herrenstraße, während der Öffnungszeiten: Montag 9.00 – 12.00 Uhr, Dienstag 9.00 – 18.00 Uhr, Mittwoch 9.00 – 12.00 Uhr, Donnerstag 9.00 – 18.00 Uhr und Freitag 9.00 – 12.00 Uhr öffentlich aus.
Die nach § 107 Abs. 4 und § 108 Abs. 2 des Kommunalverfassungsgesetzes erforderlichen Genehmigungen sind durch die Kommunalaufsichtsbehörde des Burgenlandkreises am 11.04.2022 unter dem Aktenzeichen 151401/M/355/2022 erteilt worden.
Naumburg, den 11.04.2022
Armin Müller
Oberbürgermeister