Der Gemeinderat der Stadt Naumburg (Saale) hat in seiner Sitzung am 07.06.2023 den Beschluss über die Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen für das Landgericht Halle (Saale) und das Amtsgericht Naumburg (Saale) gefasst.
Die Liste hängt gemäß § 36 Abs. 3 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) in der Zeit vom 19.06. bis 25.06.2023 zu jedermanns Einsicht an der
Eingangspforte der Stadt Naumburg (Saale)
Markt 1
06618 Naumburg (Saale)
aus. Weiterhin ist die Vorschlagsliste als PDF-Datei ab dem 19.06.2023 bis 25.06.2023 auf dieser Seite hinterlegt.
Gegen die Vorschlagsliste kann gemäß § 37 GVG binnen einer Woche nach Schluss der Auslegung schriftlich oder zu Protokoll bei dem Sachgebiet Recht, Raum 207, Markt 1 in 06618 Naumburg (Saale) Einspruch mit der Begründung erhoben werden, dass in die Liste Personen aufgenommen wurden, die nach §§ 32 bis 34 GVG nicht aufgenommen werden durften oder sollten.
Für Rückfragen wenden Sie sich gern an:
Stadtverwaltung Naumburg (Saale)
Sachgebiet Recht / Frau Ludwig
Markt 1
06618 Naumburg (Saale)
Tel.-Nr.: 03445 273-145
E-Mail: rechtsangelegenheiten@naumburg-stadt.de