Bebauungsplan Nr. 601 „Wohngebiet am Seekurpark“ Bad Kösen
1. Änderung
Offenlagebeschluss
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Der Gemeinderat der Stadt Naumburg (Saale) hat in seiner öffentlichen Sitzung am 5. Juli 2023 dem Entwurf zur 1. Änderung des Bebauungsplans vom Mai 2023 zugestimmt und die Veröffentlichung bzw. öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB und Nachbargemeinden beschlossen.
Da durch die Änderung die Grundzüge der Planung nicht berührt sind, kann sie im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB erfolgen. Trotz des gewählten vereinfachten Verfahrens ist eine Umweltprüfung durchgeführt worden.
Es wurde bestimmt, dass der Entwurf zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 601 „Wohngebiet am Seekurpark“, Bad Kösen, einschließlich Begründung mit Umweltbericht für die Dauer eines Monats nach § 3 Abs. 2 BauGB veröffentlicht bzw. öffentlich ausgelegt wird.
Im Rahmen der förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der parallel hierzu durchgeführten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB sowie der Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB werden die Entwurfsunterlagen in der Zeit vom
21.08.2023 bis einschließlich 21.09.2023
auf der Internetseite der Stadt Naumburg (Saale) unter
http://www.naumburg.de -> Stadt -> Stadtentwicklung -> Stadtplanung -> Bebauungsplanung
sowie über die Internetseite des Sachsen-Anhalt-Viewers (Landesportal Sachsen-Anhalt) veröffentlicht.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet können die Unterlagen während des o. g. Auslegungszeitraumes auch in der Stadtverwaltung Naumburg (Saale), im Sachgebiet Stadtplanung im Vorraum Zimmer 302, Markt 12, während folgender Zeiten:
Mo 09.00 - 12.00 Uhr
Di 09.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr
Do 09.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr,
und im Bürgerbüro, Markt 1, Eingang Herrenstraße, während folgender Zeiten:
Mo, Mi, Fr 09.00 - 12.00 Uhr
Di, Do 09.00 - 18.00 Uhr
jeden 1. Sonnabend im Monat 09.00 – 12.00 Uhr (am 02.09.2023)
von jedermann eingesehen werden. Es besteht die Möglichkeit der Erörterung.
Die zu veröffentlichenden Unterlagen umfassen:
- Planzeichnung zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 601 „Wohngebiet am Seekurpark“, Bad Kösen i. d. F. des Entwurfs vom Mai 2023
- Begründung zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 601 „Wohngebiet am Seekurpark“, Bad Kösen, i. d. F. des Entwurfs vom Mai 2023
- Umweltbericht zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 601 „Wohngebiet am Seekurpark“, Bad Kösen, vom Mai 2023
Während des o. g. Veröffentlichungszeitraumes können Stellungnahmen zu den veröffentlichten Unterlagen elektronisch (per E-Mail) übermittelt werden an:
stadtplanung@naumburg-stadt.de
oder unter den o. g. Anschriften abgegeben oder per Post an die Stadtverwaltung Naumburg (Saale), Markt 1, FB II, SG Stadtplanung, 06618 Naumburg (Saale) gesendet werden.
Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse zustimmen. Gemäß Art. 6 Abs. 1c EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen des Bauleitplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht ihnen gegenüber genutzt.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB und § 4a Abs. 5 BauGB bei der Beschlussfassung über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 601 „Wohngebiet am Seekurpark“ Bad Kösen unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt Naumburg (Saale) deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Planung nicht von Bedeutung ist.
Naumburg, den 11.08.2023
gez. Armin Müller [Siegel]
Oberbürgermeister