Mit folgender Bekanntmachung wird auf das Recht zur Möglichkeit der Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Kommunalwahlen am 09. Juni 2024 hingewiesen.
Die Einsichtnahme ist in der Zeit vom 21. Mai 2024 bis zum 24. Mai 2024 zu den allgemeinen Öffnungszeiten im Bürgerbüro der Stadt Naumburg (Saale) möglich.
Wählen kann nur, wer in einem Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat.
Wahlscheine können bis zum 07. Juni 2024, 18 Uhr, im Briefwahlbüro der Stadt Naumburg (Saale) beantragt werden.
Die vollständige Bekanntmachung finden Sie nachstehend als PDF-Download.