1. Haushaltssatzung der Stadt Naumburg (Saale) für das Haushaltsjahr 2024
Aufgrund des § 100 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt vom 17. Juni 2014 (GVBl. LSA 2014, S. 288) hat der Gemeinderat in der Sitzung am 20.03.2024 folgende Haushaltssatzung erlassen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlung enthält, wird
1. im Ergebnisplan mit dem
a) Gesamtbetrag der Erträge auf 76.892.300 €
b) Gesamtbetrag der Aufwendung auf 87.695.200 €
2. im Finanzplan mit dem
a) Gesamtbetrag der Einzahlungen
aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 73.320.000 €
b) Gesamtbetrag der Auszahlungen
aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 82.763.400 €
c) Gesamtbetrag der Einzahlungen
aus Investitionstätigkeit auf 2.902.400 €
d) Gesamtbetrag der Auszahlungen
aus Investitionstätigkeit auf 22.233.500 €
e) Gesamtbetrag der Einzahlungen
aus der Finanzierungstätigkeit auf 19.331.100 €
f) Gesamtbetrag der Auszahlungen
aus der Finanzierungstätigkeit auf 1.912.000 €
festgesetzt.
§ 2
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungs- maßnahmen (Kreditermächtigung) wird auf 19.331.100 € festgesetzt.
§ 3
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigung), wird auf 3.031.700 € festgesetzt.
2025 = 2.588.100 €
2026 = 0 €
2027 = 443.600 €
§ 4
Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite wird auf 14.600.000 € festgesetzt.
§ 5
Die Steuersätze (Hebesätze) für die Realsteuer werden für das Haushaltsjahr 2024 wie folgt festgesetzt:
Grundsteuer A Grundsteuer B Gewerbesteuer
316 v.H. 450 v.H. 380 v.H.
Ausgefertigt:
Naumburg, den 21.03.2024
Armin Müller (Siegel)
Oberbürgermeister
2. Bekanntmachung der Haushaltssatzung
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Der Haushaltsplan mit seinen Anlagen einschließlich dem Haushaltskonsolidierungskonzept 2024 – 2032 liegt nach § 102 Abs. 2 Satz 1 des Kommunalverfassungsgesetzes LSA zur Einsichtnahme vom 24.04. – 03.05.2024 im Bürgerbüro der Stadt Naumburg (Saale), Markt 1, Eingang Herrenstraße, während der Öffnungszeiten: Montag 9.00 – 12.00 Uhr, Dienstag 9.00 – 18.00 Uhr, Mittwoch 9.00 – 12.00 Uhr, Donnerstag 9.00 – 18.00 Uhr und Freitag 9.00 – 12.00 Uhr, öffentlich aus.
Die nach § 107 Abs. 4 und § 108 Abs. 2 Kommunalverfassungsgesetzes erforderlichen Genehmigungen sind durch die Kommunalaufsichtsbehörde des Burgenlandkreises am 18.04.2024 unter dem Aktenzeichen 151401/M/355/2024 erteilt worden.
Naumburg, den 22.04.2024
Armin Müller (Siegel)
Oberbürgermeister