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Bekanntmachung der 2. Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung zur Aufstellung eines Lärmaktionsplanes (4. Stufe) der Stadt Naumburg (Saale)

- Amtliche Bekanntmachung -

Gemäß der Richtlinie 2002/49/EG (Umgebungslärmrichtlinie), den §§ 47 a-f BImSchG und den Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Immissionsschutzes in Sachsen-Anhalt ist die Stadt Naumburg (Saale) zur Aufstellung eines Lärmaktionsplanes verpflichtet. Im Rahmen einer 1. Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgte vom 29.11.2023 bis 29.12.2023 eine öffentliche Auslegung des Ergebnisberichts der Umgebungslärmkartierung (4. Stufe) der innerhalb des Hoheitsbereichs der Stadt Naumburg (Saale) befindlichen Hauptverkehrsstraßen. Bis einschließlich 29.12.2023 wurde der Öffentlichkeit die Möglichkeit eröffnet, schriftlich Stellung zu den Lärmkartierungsergebnissen zu nehmen sowie Hinweise und Anregungen zur Lärmaktionsplanung zu geben. Innerhalb der vorgenannten Fristen sind keine Mitteilungen zum aufzustellenden Lärmaktionsplan eingegangen.

Gemäß der im Rahmen der 1. Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung ausgelegten Strategischen Lärmkarte der 4. Runde sind für den zu erstellenden Lärmaktionsplan folgende Hauptverkehrsstraßen in der Stadt Naumburg (Saale) betroffen:

  • die Bundesstraße B 87 aus Richtung Bad Kösen,
  • die Bundesstraße B 180 aus Richtung Zeitz,
  • die Landesstraße L 205 aus Richtung Henne.

In einem nächsten Schritt wird ein Lärmaktionsplan erarbeitet, mit dem Ziel Strategien und Maßnahmen der Lärmminderung zu ermitteln und festzulegen.

Daher möchte die Stadt den Bürgerinnen und Bürgern im Rahmen der 2. Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung die Möglichkeit geben, konkrete Ideen, Vorschläge oder Projekte zu Maßnahmen der Lärmminderung an den oben benannten Hauptverkehrsstraßen bei der Stadt einzureichen.

Im Zeitraum vom 17.06.2024 bis einschließlich 17.07.2024 haben Sie die Möglichkeit Ihre Anregungen und Hinweise entweder

  • elektronisch per E-Mail an die Adresse Stadtplanung@naumburg-stadt.de oder
  • postalisch an Stadtverwaltung Naumburg (Saale), Markt 1, FB II, SG Stadtplanung, 06618 Naumburg (Saale)

zu übermitteln. Nicht fristgerecht abgegebene Beiträge können bei der Beschlussfassung über den Lärmaktionsplan unberücksichtigt bleiben.

Die Strategische Lärmkarte der 4. Runde mit den Ergebnissen der Lärmkartierung an den betroffenen Hauptverkehrsstraßen kann auf der Internetseite der Stadt Naumburg (Saale) unter

https://www.naumburg.de/de/bekanntmachungen.html

eingesehen werden.

Alternativ können die Unterlagen im Fachbereich II nach vorheriger Terminvereinbarung (Tel.: 03445 / 273 -201) eingesehen werden.

Die eingegangenen Hinweise, Anregungen und Ideen fließen nach erfolgter Prüfung in einen Maßnahmenkatalog zur Lärmminderung in den Lärmaktionsplan ein. Nach Ende des 2. Öffentlichkeitsverfahrens wird der Gemeinderat abschließend einen Beschluss zum Lärmaktionsplan fassen.

Naumburg (Saale), den 14.06.2024

 

Armin Müller

Oberbürgermeister

Symbol Beschreibung Größe
4.Stufe-Laermkart_Ergebnisbericht-Naumburg.pdf
3.1 MB
05.06.2024

© Linda Ehrlich E-Mail

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