Der Gemeinderat der Stadt Naumburg (Saale) hat in seiner Sitzung vom 11.12.2024 gemäß § 45 Abs. 2 Ziff. 6 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) vom 17. Juni 2014 (GVBI. LSA S. 288), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16. 16. Mai 2024 (GVBI. LSA S. 132), folgende Entgeltordnung für Eintrittspreise des „Theaters Naumburg" ab der Spielzeit 2024/25 beschlossen:
1. Kinder- und Jugendtheater
Vorschule/ Grundschule: 5,00 € / 4,00 € (Anrecht/ABO)
Sekundarschule/ Gymnasium: 7,00 € / 6,00 € (Anrecht/ABO)
Erwachsene: 9,00 €
Für Premieren erhöhen sich die Preise um jeweils 1,00 €.
Workshops: Klassenzimmerstück:
2. Abendspielplan
Erwachsene: 25,00 €
Rentnerinnen/ Rentner: 25,00 €
Schüler/ Auszubildende/Studenten: 9,00 €
Ermäßigte: 14,00 €
Für Premieren erhöhen sich die Preise um jeweils 3,00 €.
3. Sommertheater
Erwachsene: 25,00 €
Preis mit Nutzung Straßenbahn: 27,00 €
Rentnerinnen/Rentner: 25,00 €
Preis mit Nutzung Straßenbahn: 27,00 €
Schüler/ Auszubildende/Studenten: 9,00 €
Preis mit Nutzung Straßenbahn: 11,00 €
Ermäßigte: 14,00 €
Preis mit Nutzung Straßenbahn: 16,00 €
Für Premieren erhöhen sich die Preise um jeweils 3,00 €.
4. Sonderveranstaltungen
Freie Preisgestaltung je nach Veranstaltung
5. Eigene Vorstellungen mit Gästen und Veranstaltungen an anderen Orten
Erwachsene: 25,00 €
Rentnerinnen/ Rentner: 25,00 €
Schüler/Auszubildende/Studenten: 9,00 €
Ermäßigte: 14,00 €
6. Ermäßigungen
Ermäßigungsberechtigte Personen sind Bundesfreiwilligendienstleistende, Arbeitslose (Arbeitslosengeld nach SGB II (ALG II/Sozialgeld) bzw. SGB XII (Sozialhilfe/ Grundsicherung im Alter/Erwerbsminderung/Hilfe zum Lebensunterhalt) oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) und Schwerbehinderte (GdB mind. 50%) bei Vorlage eines entsprechenden Nachweises.
Begleitpersonen von Schwerbehinderten mit Merkzeichen „B" im Schwerbehindertenausweis zahlen keinen Eintritt.
Bei Gastspielen im Kinder- und Jugendbereich sowie Sonderveranstaltungen im Abendspielplan können keine Anrechtspreise bzw. Ermäßigungen gewährt werden.
7. Inkrafttreten
Diese Entgeltordnung tritt mit der neuen Spielzeit 2024/25 zum 01.04.2025 in Kraft.
Armin Müller
Oberbürgermeister