Im Jahr 2025 findet die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag statt. Zur Durchführung dieser Wahl sucht die Stadt Naumburg (Saale) wieder zahlreiche Wahlhelferinnen und Wahlhelfer. Gemäß § 6 Abs. 1 der Bundeswahlordnung kann Wahlhelferin oder Wahlhelfer werden, wer wahlberechtigt ist.
Wahlhelferinnen und Wahlhelfer müssen also
- Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes sein,
- am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und
- seit mindestens drei Monaten im Wahlgebiet (Bundesrepublik Deutschland) wohnen oder sich sonst gewöhnlich aufhalten.
Wahlhelferinnen und Wahlhelfer dürfen zudem nicht nach § 13 des Bundeswahlgesetzes (BWahlG) vom Wahlrecht ausgeschlossen sein.
Vorkenntnisse sind nicht zwingend erforderlich. Die Stadt Naumburg (Saale) bietet Wahlschulungen an. Der Wahlvorstand tritt um 07:30 Uhr zusammen, um die letzten Vorbereitungen vor der Öffnung des Wahllokals zu treffen. In der Zeit von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr hat das Wahllokal für die Stimmabgabe geöffnet. Ab 18:00 Uhr beginnt der Wahlvorstand gemeinsam mit der Auszählung der Stimmen und der Ermittlung der Ergebnisse.
Wahlhelferinnen und Wahlhelfer bekommen für Ihre ehrenamtliche Tätigkeit ein sogenanntes Erfrischungsgeld ausgezahlt.
Weitere Informationen zur Anmeldung erhält man unter der Telefonnummer 03445 / 273 155 sowie per E-Mail unter der Adresse wahlen@naumburg-stadt.de.