Richtlinie über die Förderung der Kultur in Naumburg (Saale)

Richtlinie über die Förderung der Kultur in Naumburg (Saale)

Die Stadt Naumburg (Saale) gewährt nach Maßgabe dieser Richtlinie für die gemeinnützige Arbeit von Kulturvereinen und Maßnahmen, die der Förderung des kulturellen Lebens dienen, einen Zuschuss im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel.

1. Förderungsvoraussetzungen

1.1. Grundsätzlich sind die gemeinnützige kulturelle Arbeit von Vereinen und alle nicht erwerbsmäßig betriebenen Veranstaltungen und Projekte förderfähig.

1.2. Gefördert werden können nach dieser Richtlinie im Rahmen der haushaltsmäßigen Möglichkeiten Kulturvereine,
- die ihren Sitz in Naumburg haben und im Wesentlichen in Naumburg tätig werden,
- die als gemeinnützig im Sinne der jeweils gültigen gesetzlichen Bestimmungen über die Gemeinnützigkeit anerkannt sind und
- die mindestens seit einem Jahr bestehen.
Die Förderung gemäß der Pkt. 4.2. und 4.3. kann sich auch auf Gruppen und Initiativen ohne Vereinsstatus sowie Kantoreien erstrecken, wenn deren Projekte allgemeines Interesse erwarten lassen und eine Bereicherung des kulturellen Lebens in Naumburg darstellen, sowie Voraussetzungen für eine ordnungsgemäße Abrechnung und ordnungsgemäße Verwendungsnachweise vorliegen.
Die Förderung gemäß der Pkt. 4.2. und 4.3. ist für allgemeine Vereinszwecke und Maßnahmen, die sich ausschließlich an die eigenen Mitglieder richten, ausgeschlossen.

2. Vergabe der Fördermittel
Die Bewilligungsbehörde ist die Stadt Naumburg (Saale). Das Kulturmanagement entscheidet über die Vergabe der Fördermittel im Rahmen des Haushaltsplanes. Die Auszahlung erfolgt bargeldlos auf das vom Verein angegebene Konto. Der Zuwendungsempfänger ist verpflichtet, dem Kulturmanagement die sachgerechte Verwendung der Fördermittel nachzuweisen. Das Kulturmanagement hat dabei das Recht, Belege anzufordern und für deren Vorlage eine angemessene Frist zu bestimmen. Der Sozial- und Kulturausschuss des Gemeinderates der Stadt Naumburg ist über die Verteilung der Haushaltsmittel zu informieren.

3. Rückzahlung
Die Rückzahlung einer Zuwendung kann anteilig oder in voller Höhe durch das Kulturmanagement der Stadt Naumburg (Saale) gefordert werden, wenn
- die Fördermittel nicht für den im Bescheid bestimmten Zweck verwendet werden oder
- der Verwendungsnachweis nicht in der vorgegebenen Frist oder
- nicht vollständig dem Kulturmanagement übergeben wird.

4. Förderungsarten und Antragstellung

4.1. Mitgliedsförderung
Kulturvereine können jährlich für ihre gemeinnützige Arbeit auf kulturellem Gebiet - insbesondere zur Förderung der Jugend - auf Antrag den folgenden Förderbeitrag erhalten:
- 12,50 € pro eingetragenes Mitglied unter 18 Jahre
- 2,50 € pro eingetragenes Mitglied ab 18 Jahre.
Stichtag der Zählung der Vereinsmitglieder ist der 28. Februar des jeweils laufenden Jahres. Der Antrag muss bis zum 30. März des Jahres bei der Stadt Naumburg, Kulturmanagement, eingegangen sein. Die Bearbeitung und Bewilligung erfolgt in der Reihenfolge der Eingänge.
Die Anzahl und das Alter der Mitglieder sind dem Kulturmanagement in Form von Beitrittserklärungen o.ä. nachzuweisen.
Die Förderung ist nur im Rahmen der bewilligten Haushaltsmittel möglich. Rechtzeitige Antragstellung begründet keinen Rechtsanspruch auf Förderung. Verspätet eingehende Anträge können nur im Rahmen eventuell nicht ausgeschöpfter Zuschussmittel berücksichtigt werden.

4.2. Besonderes kulturelles Projekt

4.2.1. Gefördert werden können alle kulturellen Projekte, die
- für alle Bürger zugänglich sind
- öffentliches Interesse erwarten lassen sowie
- Eigeninitiative und Mitverantwortung unterstützen und fördern
wie zum Beispiel Konzerte, Kultur- und Heimatfeste, Publikationen von Schriften, Ausstellungen.

4.2.2. Der schriftliche Antrag muss bis zum 30. April des laufenden Jahres, in dem das Projekt stattfinden soll, bei der Stadt Naumburg, Kulturmanagement, eingegangen sein. Dem Antrag ist ein detaillierter Finanzplan mit allen zu erwartenden Einnahmen und voraussichtlich zu leistenden Ausgaben beizufügen. Repräsentations- und Verpflegungskosten werden nicht gefördert. Die Zuschusshöhe kann bis zu 60 % der gesamten förderfähigen Kosten betragen. Die maximale Zuschusshöhe beträgt 1.500 €. Der Antragsteller hat einen angemessenen Eigenanteil zu bringen. Angemessen ist der Anteil, der der Finanzkraft des Antragstellers unter Berücksichtigung des zu fördernden Zweckes entspricht und sollte in der Regel nicht unter 10 % der Gesamtkosten liegen; Ausnahmen sind zulässig. Zuschüsse können nur dann gewährt und in Anspruch genommen werden, wenn die Gesamtfinanzierung gesichert ist.

4.2.3. Die Förderung ist nur im Rahmen der bewilligten Haushaltsmittel möglich. Rechtzeitige Antragstellung begründet keinen Rechtsanspruch auf Förderung. Verspätet eingehende Anträge können nur im Rahmen eventuell nicht ausgeschöpfter Zu-schussmittel berücksichtigt werden. Die Bearbeitung der Anträge erfolgt in der Reihenfolge des Einganges (Eingangsdatum im Amt).

4.2.4. Beträge, die über den Höchstbetrag von 1.500 € hinausgehen, können mit besonderer Begründung und ausführlicher Projektbeschreibung bis zum 30. September eines Jahres für Maßnahmen im Folgejahr bei der Stadt Naumburg beantragt werden. Über diese Anträge entscheidet der Sozial- und Kulturausschuss im Rahmen der Haushaltsberatungen im Einzelfall.

4.3. Förderung durch Bereitstellung von Veranstaltungsmobiliar
Die Bereitstellung von Veranstaltungsmobiliar (Bühnen, Zelte, Buden, Festzeltgarnituren und Stapelbänke) kann auf Antrag erfolgen, soweit die Stadt Naumburg dieses Mobiliar nicht selbst benötigt. Die Stadt Naumburg ist berechtigt, eine angemessene Kaution für eventuell auftretende Beschädigungen, Verschmutzungen bzw. Verlust vor Herausgabe des Veranstaltungsmobiliars zu verlangen. Die Anträge sind bis zum 30. Januar des laufenden Jahres ausschließlich an die Stadt Naumburg, Kulturmanagement, zu richten. Die Bearbeitung erfolgt in der Reihenfolge des Einganges.

5. Inkrafttreten
Die Richtlinien treten zum 01.01.2004 in Kraft. Gleichzeitig treten die Richtlinien vom 01.01.1999 außer Kraft.

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Kultur-Foerderrichtlinie_Naumburg_Saale.pdf
0.1 MB
20.01.2017

© Felix Prescher E-Mail