Schiedsstellen der Stadt Naumburg (Saale)

"Nicht richten, sondern schlichten"

Die Stadt Naumburg sucht für eine neue Amtsperiode für die Dauer von 5 Jahren zur Besetzung des Ehrenamtes der Schiedsstelle mindestens zwei Schiedspersonen.

Folgende Voraussetzungen müssen/sollen erfüllt sein:

• Sie besitzen das Wahlrecht.
• Sie haben das 25. Lebensjahr vollendet.
• Sie haben Ihren ständigen Wohnsitz in der Stadt Naumburg oder einem dazugehörigen Ortsteil.
• Sie besitzen Autorität und die Fähigkeit, sachlich, besonnen und vorurteilsfrei gegenüber den Streitparteien aufzutreten.
• Sie besitzen einen, zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung der Amtsgeschäfte ausreichenden Bildungsgrad und verfügen über die, für die Amtsgeschäfte erforderliche Zeit.
• Als Organ der Rechtspflege muss die Schiedsstelle innerhalb und außerhalb der Schlichtungsverhandlung stets unparteiisch sein.

Schiedsperson kann dagegen nicht sein,

1)    wer infolge richterlicher Entscheidung die Fähigkeit zur Begleitung öffentlicher Ämter nicht besitzt oder wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als 6 Monaten verurteilt wurde.

2)    gegen den ein Ermittlungsverfahren wegen einer Tat anhängig ist oder Anklage wegen einer solchen Tat erhoben wurde, die den Verlust der Fähigkeit der Begleitung öffentlicher Ämter zur Folge haben kann.

3)    wer durch die gerichtliche Anordnung in der Verfügung über sein Vermögen beschränkt ist.

Aufgabe und Umfang der Schlichtungsstelle:

Zur Vermeidung gerichtlicher Auseinandersetzungen besteht die Aufgabe der Schiedsperson darin, festgefahrene Konfliktsituationen und verhärtete Fronten durch Verhandlungsgeschick aufzubrechen und dadurch kleinere Meinungsverschiedenheiten und Streitigkeiten zivilrechtlicher und strafrechtlicher Art zu schlichten und durch Abschluss eines protokollierenden Vergleichs zu beenden. Die Schiedsperson wird in vielfältigen Bereichen tätig, z.B. in Nachbarschaftsstreitigkeiten, bei Schmerzensgeld und sonstigen Schadensersatzansprüchen in geringer Höhe, Täter-Opfer Ausgleich in Strafsachen sowie gänzlich in Fällen leichter Körperverletzung, Hausfriedensbruch, der Beleidigung oder Sachbeschädigung. 

Die Schiedspersonen werden für die Dauer von 5 Jahren von dem Gemeinderat der Stadt Naumburg gewählt und von dem Direktor des Amtsgerichts Naumburg berufen und verpflichtet.

Bürgerinnen und Bürger der Stadt Naumburg, die Interesse an einer Aufnahme des Ehrenamtes haben, richten ihre Bewerbung bitte mit einem kurzem Lebenslauf und der anliegenden Einverständniserklärung 

bis zum 20.12.2024

an die Stadtverwaltung Naumburg, Sachgebiet Recht, z.Hd. Frau Ludwig, Markt 1, 06618 Naumburg

Bewerbungen per E-Mail senden Sie bitte an: rechtsangelegenheiten@naumburg-stadt.de

 

gez. Armin Müller

Oberbürgermeister


Sprechzeiten:   

Aktuell können keine Sprechzeiten der Schiedsstelle angeboten werden.

Rückfragen richten Sie bitte an:

Stadtverwaltung Naumburg

Sachgebiet Recht

Markt 1

06618 Naumburg

telefonisch:
03445 273-145 

per E-Mail:
rechtsangelegenheiten[at]naumburg-stadt.de

 

Schiedsperson der Schiedsstelle ISchiedsperson der Schiedsstelle II

unbesetzt

unbesetzt

 Die Zuständigkeitsbereiche der Schiedsstellen I und II finden Sie in der angefügten Datei.

 

 

 

Symbol Beschreibung Größe
Ausschreibung
0.2 MB
Einverständiserklärung
Anlage zur Bewerbung als Schiedsperson
94 KB
Antrag zur Einleitung eines Schlichtungsverfahrens
0.1 MB
Schlichten statt richten
1.5 MB
Einigung am Gartenzaun
0.6 MB
Zuständigkeitsbereiche der Schiedsstellen I und II
0.2 MB