Allgemeine Geschäftsbedingungen

Kultur und Tourismus
Tourist-Information
Markt 6
06618 Naumburg  

 

A) Vermittlung von Gästezimmern

  1. 1. Die Tourist-Information tritt als Vermittler zwischen Gast bzw. Besteller, im weiteren Gast genannt, und dem Vermieter von Gästezimmern, im weiteren Vermieter genannt, auf.
    1. 2.  Die Tourist-Information kann mit dem Vermieter die Vermittlung seiner Gästezimmer vereinbaren. Der Gast kann die Tourist-Information mit der Vermittlung von Gästezimmern beauftragen.
  2. 1. Die Tourist-Information übernimmt keine Gewähr für eine kontinuierliche Vermittlung bzw. Auslastung der angebotenen Zimmer.
    2. 2. Die Tourist-Information ist berechtigt, für die Vermittlung gegenüber dem Vermieter eine Provision entsprechend der jeweils gültigen Entgeltordnung der Tourist-Information zu erheben.
  3. 1. Der Vermieter ist verpflichtet, die erforderlichen behördlichen Genehmigungen vor Beginn der Vermietungstätigkeit einzuholen.
    3. 2. Die Tourist-Information ist berechtigt, diese Genehmigungen einzusehen.
  4. 1. Der Vermieter kann jederzeit eigenständig Vermietungen vornehmen.
    4. 2. Die Tourist-Information hat sich vor einer Vermittlung vom Vermieter bestätigen zu lassen, dass das Gästezimmer verfügbar ist. Die darauffolgende Reservierungsbestätigung durch die Tourist-Information Naumburg ist für Vermieter und Gast bindend und berechtigt die Tourist-Information zur Erhebung der Vermittlungsgebühr.
    4. 3. Aus der erfolgten Vermittlung kann der Tourist-Information gegenüber kein Schadensersatz geltend gemacht werden, falls die vermittelte Leistung durch den Vermieter nicht erbracht bzw. durch den Gast nicht in Anspruch genommen wird. Alle Ansprüche aus dem Vertrag regeln sich zwischen Vermieter und Gast.
  5. 1. Die Abrechnung der Übernachtungskosten erfolgt direkt zwischen Vermieter und Gast.
    5. 2. Die Tourist-Information übernimmt keinerlei Haftung für Ansprüche, die sich im Zusammenhang mit der Realisierung der Vermittlungsleistung ergeben können. Etwaige Schadenersatzansprüche regeln sich zwischen Vermieter und Gast.
  6. 1. Der Vermieter legt eigenverantwortlich eine Preiseinstufung fest. Über diese sowie die darin enthaltenen Leistungen ist die Tourist-Information in Schriftform zu informieren.
    6. 2. Die Preiseinstufungen und der Leistungsumfang sind bindend. Veränderungen sind dem Vertragspartner unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
  7. Die Tourist-Information kann die Vermittlung aussetzen oder beenden, wenn der Vermieter trotz erfolgter Abmahnung gegen og. Geschäftsbedingungen verstößt.


B) Vermittlung weiterer touristischer Leistungen

  1. O. g. Bestimmungen (A. Vermittlung von Gästezimmern) gelten sinngemäß auch für die Vermittlung weiterer touristischer Leistungen durch die Tourist-Information.
  2. Es gelten die in der jeweils gültigen Entgeltordnung der Tourist-Information festgelegten Vermittlungsprovisionen und Stornierungskosten.
  3. Die Stadt Naumburg haftet bei Pflichtverletzungen lediglich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen bei eigenem vorsätzlichem oder grobfahrlässigem Handeln. Bei Erfüllungsgehilfen als Leistungsträger ist jegliche Haftung der Stadt Naumburg ausgeschlossen.


C) Durchführung von Stadtführungen

  1. Der Besteller erkennt die genannten Preise an.
  2. Die Bestellung der Stadtführung sollte der Tourist-Information, spätestens eine Woche vor dem gewünschten Termin vorliegen. Der Vertrag kommt zustande mit Bestätigung der Bestellung durch die Tourist--Information.
  3. Mindestteilnehmerzahlen für eine Führung sind nicht vorgesehen. Pro Stadtführer sollte eine Gruppengröße von max. 35 Personen nicht überschritten werden.
  4. Bei Verspätung einer Gruppe wird die Führungsdauer entweder bei voller Zahlungspflicht - verkürzt oder, je nach Verfügbarkeit des Führers gegen Aufpreis (8,00 € / Führer je angefangene ½ Stunde) verlängert.
  5. Erfolgt die Abbestellung einer bestätigten Stadtführung 2 Tage oder kürzer vor dem vereinbarten Termin, so hat der Besteller 80% des vereinbarten Betrages an die Tourist-Information zu zahlen. Erscheint die Gruppe ohne jegliche Stornierung nicht zum vereinbarten Treffpunkt besteht volle Zahlungspflicht.
  6. Soweit nichts anderes vereinbart wurde, erfolgt die Bezahlung der Stadtführung durch den Besteller nach Rechnungslegung durch die Tourist-Information. Während der Öffnungszeiten der Tourist-Information kann das Entgelt auf Wunsch auch durch den Besteller oder dessen Beauftragten in bar in der Tourist-Information bezahlt werden. Bitte beachten Sie, dass die Barzahlung nur gegen Vorlage der durch den Stadtführer schriftlich bestätigten tatsächlichen Teilnehmerzahl erfolgen kann.
  7. Die Stadt Naumburg haftet bei Pflichtverletzungen lediglich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen bei eigenem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Handeln.

Stadt Naumburg/Saale, Januar 2010

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