Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer

Die Steuersätze (Hebesätze) für die Grund- und Gewerbesteuer werden ab dem Haushaltsjahr 2025 wie folgt festgelegt:

Grundsteuer A Grundsteuer B1 (Ertragswertverfahren) Grundsteuer B2 (Sachwertverfahren) Gewerbesteuer
316 v.H. 480 v.H. 893 v.H. 380 v.H.

 

 

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Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer der Stadt Naumburg (Saale) ab dem Haushaltsjahr 2025
0.1 MB

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