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Einbeziehungssatzung Neidschützer Straße 27, Naumburg (Saale)

Die Einbeziehungssatzung gem. § 34 (4) Satz 1 Nr. 3 BauGB „Neidschützer Straße 27“ hat mit Bekanntmachung im Naumburger Tageblatt am 28.04.2017 gemäß § 10 Abs. 3 BauGB Rechtskraft erlangt (s. auch Bekanntmachung).

Die Einbeziehungssatzung mit Begründung und zusammenfassender Erklärung kann ab sofort in der Stadtverwaltung Naumburg, Sachgebiet Stadtplanung, Markt 12, 06618 Naumburg (Saale) durch jedermann eingesehen werden. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt.

Für weitere Informationen und bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an

Stadtverwaltung Naumburg, Sachgebiet Stadtplanung, Markt 12, 06618 Naumburg (Saale)

Telefon: 03445 / 273-201

E-Mail: stadtplanung@naumburg-stadt.de 

 

Symbol Beschreibung Größe
Einbeziehungssatzung 'Neidschützer Straße 27' Planzeichnung
0.9 MB
Einbeziehungssatzung 'Neidschützer Straße 27' Begründung
0.9 MB
Einbeziehungssatzung 'Neidschützer Straße 27' Zusammenfassende Erklärung
0.2 MB
28.04.2017

© Martina Benzko E-Mail

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