Die Stadt Naumburg gewährt nach Maßgabe dieser Richtlinie Zuschüsse zur Förderung von Projekten im Sozial- und Gesundheitsbereich.
Ein Anspruch der antragstellenden Stelle auf die Gewährung von Zuschüssen besteht nicht, vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde auf Grund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Zuwendungszweck ist die Förderung von Projekten für Gruppen von Menschen, die sich auf Grund gleicher krankheits- oder behindertenbedingter, geistiger oder seelischer Probleme oder sozialer Bedürfnisse zusammengeschlossen haben, um sich selbst gemeinsam mit anderen in vergleichbarer Lage zu helfen, Hilfe zur Selbsthilfe zu geben, bestehende Hilfsmöglichkeiten zu finden, diese optimal zu nutzen oder neue Wege der Hilfe anzuregen, zu entwickeln und zu erproben.