Das Jahr 2024 wird wieder ein "Superwahljahr" sein, was bedeutet, dass mehrere Wahlen gleichzeitig stattfinden werden. So werden am 09. Juni 2024 sowohl die Europawahl als auch die Kreistagswahl, die Gemeinderatswahl und die Ortschaftsratswahlen gemeinsam durchgeführt.
Zur Durchführung dieser Wahl sucht die Stadt Naumburg (Saale) wieder zahlreiche Wahlhelferinnen und Wahlhelfer. Gemäß § 12 Abs. 1 des Kommunalwahlgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KWG LSA) kann Wahlhelfer/in werden, wer wahlberechtigt ist.
Wahlhelferinnen und Wahlhelfer müssen also
- am 09. Juni 2024 das 16. Lebensjahr vollendet haben,
- die deutsche Staatangehörigkeit besitzen oder Staatsangehörige der Europäischen Union sein und
- seit mindestens drei Monaten im Wahlgebiet (Stadt Naumburg (Saale) und Ortsteile) wohnen,
- nicht aufgrund zivil- oder strafgerichtlicher Entscheidung vom Wahlrecht ausgeschlossen sein und
- im Wählerverzeichnis eingetragen sein oder einen Wahlschein besitzen.
Eine Ausübung des Ehrenamtes als Wahlhelferin oder Wahlhelfer ist nicht möglich, wenn für ein Wahlamt kandidiert wird oder man Vertrauensperson einer Bewerberin bzw. eines Bewerbers ist.
Vorkenntnisse sind nicht zwingend erforderlich. Die Stadt Naumburg (Saale) bietet auch zu dieser Wahl Wahlschulungen an. Der Wahlvorstand tritt um 07:30 Uhr zusammen, um die letzten Vorbereitungen vor der Öffnung des Wahllokals zu treffen. In der Zeit von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr hat das Wahllokal für die Stimmabgabe geöffnet. Ab 18:00 Uhr beginnt der Wahlvorstand gemeinsam mit der Auszählung der Stimmen und der Ermittlung der Ergebnisse. Jede/r Wahlhelfer/in erhält als Entschädigungsaufwand ein sogenanntes Erfrischungsgeld.
Das Erfrischungsgeld für Wahlvorstehende beläuft sich in diesem Jahr auf 70,00 Euro. Die übrigen Mitglieder des Wahlvorstandes erhalten für Ihren Einsatz im Wahllokal ein Erfrischungsgeld in Höhe von 60,00 Euro.
Weitere Informationen zur Anmeldung erhält man unter der Telefonnummer 03445 / 273 155 sowie per E-Mail unter der Adresse wahlen@naumburg-stadt.de.
Eine Übersicht der Wahllokale finden Sie hier.