Gästebeitrag Naumburg (Saale)

Auf Grundlage der Satzung zur Erhebung eines Gästebeitrages der Stadt Naumburg (Saale) vom 01.01.2023

Erhebung eines Gästebeitrages in Naumburg (Saale)
Der Gemeinderat der Stadt Naumburg (Saale) hat in seiner Sitzung am 19.10.2022 auf Grundlage des Kommunalverfassungsgesetzes in Verbindung mit § 9 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Sachsen-Anhalt die Satzung zur Erhebung eines Gästebeitrages für das gesamte Gebiet der Stadt Naumburg (Saale) beschlossen. Die staatliche Anerkennung der Prädikate „Erholungsort“ für das Kerngebiet Naumburgs und „Heilbad“ für den Ortsteil Bad Kösen bleiben bestehen. 

Zahlungspflichtige
Gästebeitragspflichtig sind grundsätzlich alle Personen, die im Erhebungsgebiet gegen Entgelt übernachten oder sich sonst über Nacht aufhalten, ohne dort eine Hauptwohnung im Sinne des Melderechtes in Naumburg (Saale) zu haben, und denen die Möglichkeit zur Nutzung der Einrichtungen geboten wird (§ 2 der Satzung zur Erhebung eines Gästebeitrages).

Höhe des Gästebeitrages
Der Gästebeitrag wird nach der Dauer des Aufenthaltes bemessen. An- und Abreise gelten als ein Tag.
Die Höhe des Gästebeitrages inkl. gesetzlich gültiger MwSt. beträgt pro Tag und Person:
vom 01.01. bis 31.12. | 2,40 €
Der Jahresgästebeitrag beträgt pro Zahlungsschuldner (Dauergäste) 100,00 €

Vom Gästebeitrag sind befreit

  1. Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres
  2. Personen, die sich zur Berufsausübung, Ausbildung oder Ableistung des Bundesfreiwilligendienstes im Erhebungsgebiet aufhalten sowie Teilnehmer an beruflichen Tagungen, beruflichen Lehrgängen und beruflichen Fortbildungen
  3. Verwandte, Besucher oder Gäste von Personen, die ihre Hauptwohnung im Erhebungsgebiet haben, wenn diese ohne Entgelt oder Kostenerstattung in die häusliche Gemeinschaft aufgenommen werden
  4. Schwerbehinderte mit einem Behinderungsgrad von mindestens 50 gegen Vorlage eines amtlichen Ausweises - sowie deren Begleitpersonen, wenn diese laut Ausweis erforderlich sind
  5. Teilnehmer von Klassenfahrten, Schulfahrten, Trainingslagern und Probelagern in Kinder- und Jugendübernachtungsstätten sowie deren Aufsichtspersonen
  6. Trainer und Aufsichtspersonen von Kinder- und Jugendgruppen
  7. Inhaber einer Zweitwohnung im Erhebungsgebiet
  8. Patienten und deren Begleitpersonen von Kliniken, die Betten als Akutkrankenhaus vorhalten.

 

Vorteile mit Gästekarte genießen

Alle Informationen des Partnerprogramms Mehrwert Urlaub.

Symbol Beschreibung Größe
Satzung Gästebeitrag Naumburg (Saale)
1.5 MB
Erhebungsgebiet Gästebeitrag
0.6 MB
Formular: Befreiung vom Gästebeitrag auf Grund von Dienstreise
Bitte ausdrucken, ausfüllen und beim Beherbergungsbetrieb abgeben!
0.6 MB
Formular: Befreiung vom Gästebeitrag für Klassenfahrten
Bitte ausdrucken, ausfüllen und beim Beherbergungsbetrieb abgeben!
0.6 MB

© Annett Einicke E-Mail

Zurück