Die Taubenmärkte haben stets mit überregionaler Anziehungskraft Austellerinnen und Aussteller aus ganz Deutschland und sogar dem benachbarten Ausland in die Domstadt an der Saale gezogen. Vor dem Hintergrund der derzeit geltenden Eindämmungsverordnung zur Ausbreitung des Coronavirus-SARS-CoV-2 und im Hinblick auf den weiterhin zu erwartenden Verlauf der Pandemie erweist sich die Veranstaltung als nicht durchführbar.
Oberbürgermeister Küper: „Ich bedauere die Absage der für den Beginn des kommenden Jahres geplanten Taubenmärkte sehr, dennoch ist sie aufgrund der hohen Infektionszahlen unumgänglich.“
Entsprechend der derzeit und noch bis zum 20. Dezember geltenden Regelungen der Dritten Verordnung zur Änderung der Achten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung dürfen Spezialmärkte jeder Art nicht für den Publikumsverkehr geöffnet werden. Es ist gegenwärtig nicht zu erwarten, dass sich die pandemische Lage bis zum Januar 2021 so ändert, dass deutliche Lockerungen zugelassen würden. Hinzu kommt, dass die Umsetzung der nötigen Abstandsregeln auf dem Markt die Zahl der zulässigen Teilnehmer stark verringern würde, was dem Charakter des Marktes abträglich wäre.
Die Taubenmärkte haben stets an zwei Samstagen, jeweils im Januar und Februar stattgefunden. Auf den Taubenmärkten ist lediglich der Kauf, Verkauf oder Tausch von Tauben und Taubenzubehör zugelassen. In der langen Geschichte der Taubenmärkte ist dies nun die zweite Absage innerhalb weniger Jahre. Bereits im Jahr 2017 konnten die Taubenmärkte nicht durchgeführt werden, da damals aufgrund der Geflügelpest die Durchführung von Geflügelausstellungen untersagt war.