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Park-Bannmeile zum Hussiten-Kirschfest 2024

Informationen zu Ausnahmegenehmigungen für Anwohner und Gewerbetreibende

Auch in diesem Jahr wird zum Hussiten-Kirschfest wieder die sogenannte „Park-Bannmeile“ in der Luisenstraße eingerichtet. Das Parken innerhalb der Bannmeile ist vom 27.06. bis 01.07.2024 nur für Bewohnerinnen und Bewohner sowie Gewerbetreibende erlaubt. Die Stadtverwaltung behält sich vor, dass Fahrzeuge ohne entsprechende Genehmigung abgeschleppt werden.

Es sind folgende Bereiche betroffen:

·         Luisenstraße von der Einfahrt Jakobsring bis Abzweig Charlottenstraße

·         Friedensstraße

·         Ludwig- van- Beethoven-Straße von der Luisenstraße bis Abzweig Wilhelm-Breithauptstraße

·         Seyferthstraße von der Luisenstraße bis zur Kleingartenanlage

Die betroffenen Bereiche sind bis auf die Luisenstraße auch während der gesamten Zeit für den Durchgangsverkehr gesperrt. Die Durchfahrt durch die Luisenstraße ist tagsüber möglich. Ab 16 Uhr ist auch diese Straße für den Durchgangsverkehr gesperrt. Die Einfahrt erfolgt dann nur für Berechtigte mit Ausnahmegenehmigung vom Jakobsring aus in die Luisenstraße nach Vorlage der amtlichen Ausnahmegenehmigung. Während des Umzugs am Samstag kann die Luisenstraße nur eingeschränkt vom Kirschberg her befahren werden.

Informationen zu Ausnahmegenehmigungen

Die Ausnahmegenehmigungen für das Parken oder Befahren werden für berechtigte Anwohnerinnen und Anwohner dienstags und donnerstags während der Sprechzeiten in der Pforte des Rathauses ausgestellt.
Gewerbetreibende stellen bitte einen Antrag per E-Mai an bannmeile@naumburg-stadt.de. Die Genehmigungen werden anschließend per Post zugesandt oder können nach Terminvereinbarung abgeholt werden. Zur Bearbeitung der Ausnahmegenehmigungen wird der Nachweis über die Wohnanschrift durch den Personalausweis oder eines anderen amtlichen Dokuments und die Zulassung des Fahrzeuges benötigt sowie bei Gewerbetreibenden die Vorlage der Gewerbeanmeldung.

21.06.2024

© Linda Ehrlich E-Mail

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