Kommunalwahlen am 09. Juni 2024

Gemäß der §§ 6 und 15 des Kommunalwahlgesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (KWG LSA) sind die Wahl der Vertretungen, die Zahl der Vertreter/innen, die Höchstzahl der auf einem Wahlvorschlag zu benennenden Bewerber/innen und die Zahl der Unterschriften für Wahlvorschläge vom Gemeindewahlleiter öffentlich bekannt zu machen.

Die vollständige Bekanntmachung ist nachstehend als PDF-Download zu finden.

Symbol Beschreibung Größe
Bekanntmachung_Wahlvorschläge.pdf
1.5 MB

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