Bitte beachten Sie:

Sollte bei langfristig vorgemerkten Eheschließungsterminen spätestens 4 Wochen vor dem Trautermin dem Standesamt keine Anmeldung zur Eheschließung oder keine Information hinsichtlich einer Verzögerung der Anmeldung vorliegen, wird der Termin zur Neuvergabe wieder freigegeben.

© Matthias Mann E-Mail

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