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Naumburg -
Seit 2012 wird das Gelände am Naumburger Salztor nicht mehr als Gefängnis genutzt, und mindestens so lange wird in der Stadt und auch im Land, dem Eigentümer, überlegt, was mit dem Grundstück passieren soll. Nach diversen fruchtlosen Diskussionen und Verkaufsoffensiven soll nun eine neue Strategie zum Erfolg führen: ein Gutachterverfahren. Ein solches jedenfalls schlägt die Stadtverwaltung dem Gemeinderat vor, der am Mittwoch ab 18.30 Uhr in seiner öffentlichen Sitzung im Ratskellersaal darüber entscheiden soll.
Die Vorzeichen, dass es diesmal mit der Entwicklung des Geländes klappt, scheinen günstig, so ist es aus der Vorlage an die Räte herauszulesen. Zum einen gibt es „Interessensbekundungen einzelner privater Investoren“, zum anderen hat sich die Stadt durch vorherige Beschlüsse ein „besonderes Vorkaufsrecht“ sowie bessere Fördermittel-Chancen ermöglicht. Um nun Planungssicherheit für den Eigentümer, den potenziellen Investor und die Stadt zu schaffen, bedürfe es aber eines „städtebaulichen Rahmens“, heißt es in der Vorlage. Und eine zügige Umsetzung ermögliche nur ein sogenanntes „Gutachterverfahren“.
In einer Art Wettbewerb sollen vier Architekturbüros bereits ab Ende Juli dieses Jahres mit einer identischen Aufgabenstellung betraut werden: den Entwurf einer neuen Nutzung für das komplette Gelände. 16000 Euro, also je 4000 Euro pro Büro, will die Stadt für die Planungen, „die den Charakter von Machbarkeitsstudien haben“, ausgeben.
Als Vorgabe erhalten die Büros unter anderem, dass das Schwurgerichtsgebäude als Einzeldenkmal erhalten und einer öffentlichen Nutzung als Theater zugeführt werden soll. Dabei soll in den Entwürfen ein für ein en Theaterstandort notwendiger Anbau an das Schwurgerichtsgebäude berücksichtigt werden.
Jedoch: „Das bedeutet ausdrücklich nicht, dass mit diesem Beschluss auch eine Theater-Nutzung festgesetzt wird. Es handelt sich lediglich um eine wahrscheinliche Nutzungsoption, welche im fortschreitenden Planungsverfahren weiter modifiziert werden kann“, heißt es in der Vorlage. Und weiter: „Im Mittelpunkt der Aufgabenstellung stehen vor allem die Öffnung des Geländes, die Anbindung an das umliegende Straßensystem sowie der Entwurf einer neuen Wohnbebauung im südlichen Teil des Grundstücks. Darüber hinaus ist die Definition der Platzsituation zwischen Schwurgericht und den Salztorhäusern entscheidend.“
Hinsichtlich der Wohnbebauung im südlichen Teil der ehemaligen JVA heißt es in der Vorlage der Naumburger Stadtverwaltung: „Die Neubebauung sollte die Bestandsgebäude (Bürgergartenviertel) nicht dominieren und überproportional überragen, daher sind maximal drei Vollgeschosse vorzusehen. Da sich das Areal zu einem eigenständigen Quartier entwickeln soll, ist eine architektonische Anpassung an die umliegenden Gebäude nicht zwangsläufig erforderlich.“
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