Änderung der Erhaltungssatzung „Bürgergartenviertel“ gem. § 172 BauGB

- Amtliche Bekanntmachung -

Der Gemeinderat der Stadt Naumburg (Saale) hat in seiner öffentlichen Sitzung am 06.12.2023 (Vorlagen-Nr.: 120/23) beschlossen, den räumlichen Geltungsbereich der Erhaltungssatzung gem. § 172 BauGB „Bürgergartenviertel“ der Stadt Naumburg (Saale) vom 01. April 1992, geändert durch die 2. Euro-Anpassungssatzung, bekanntgemacht am 18.06.2002, zu reduzieren. Der geänderte räumliche Geltungsbereich ist dieser Bekanntmachung als Anlage beigefügt.

Dieser Beschluss wird hiermit ortsüblich bekanntgemacht. Die Satzung sowie der Geltungsbereich können nach vorheriger Terminabsprache unter der Telefonnummer 03445 273 201 im Sachgebiet Stadtplanung, Markt 12, Zimmer 207, eingesehen werden.

Die Satzung und der Geltungsbereich sind auf der Homepage der Stadt Naumburg (Saale), www.naumburg-stadt.de unter Stadtverwal­tung/Bekanntmachungen, ebenfalls einsehbar.

Naumburg (Saale), den 23.02.2024

gez. Armin Müller
Oberbürgermeister

Symbol Beschreibung Größe
202402-08_Geltungsbereich_Erhaltungssatzung.pdf
1 MB
Datumsbezug: 23.02.2024

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