Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer

Die Steuersätze (Hebesätze) für die Realsteuern werden für das Haushaltsjahr 2016 wie folgt festgelegt:

  Grundsteuer A Grundsteuer B Gewerbesteuer
Naumburg 316 v.H. 450 v.H. 380 v.H.

 


In den Gebietsänderungsverträgen wurden für die Ortsteile folgende Hebesätze festgeschrieben.

  Grundsteuer A Grundsteuer B Gewerbesteuer
Crölpa-Löbschütz 300 v. H. 300 v.H. 300 v.H.
Janisroda 350 v. H. 375 v.H. 350 v.H.
Prießnitz 300 v. H. 300 v.H. 300 v.H.


Die Gebietsänderungsverträge enden zum 31.12.2019.

Zurück