STARTSEITE | AKTUELLES (deaktiviert)

Inkrafttreten des Bebauungsplanes Nr. 601 „Wohngebiet am Seekurpark“ OT Bad Kösen

Ziel des Planverfahrens
Das Plangebiet befindet sich am östlichen Rand von Bad Kösen südlich der Bundesstraße 87 (B 87), die Bad Kösen mit Naumburg verbindet.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 601 umfasst den nordöstlichen Teil des Bebauungsplans Nr. 6. Das Plangebiet hat eine Größe von insgesamt ca. 11,67 ha.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 601 wird eine Teilfläche des Ausgangsbebau­ungsplans neu geordnet. Grundlage dafür war der Antrag des potenziellen Vorhabenträgers, in einem Teilbereich der bisher als „Sondergebiete für kurbezogene Einrichtungen S04 und SOs" festgesetzten Flächen Einfamilienhäuser zu errichten. Angrenzend wurden in diesen Teilgebieten bereits seniorengerechte Wohnungen genehmigt und teilweise errichtet (Bauabschnitte 1 und 2).
Auf der Grundlage des Ausgangsbauungsplans ist auf den noch freien, bereits erschlossenen Bauflächen aufgrund der Gebietsausweisung „Sondergebiet für kurbezogene Einrichtungen" die Errichtung von Einfamilienhäusern planungsrechtlich nicht zulässig.
Das wesentliche Ziel des Bebauungsplanverfahrens bestand somit in der Festsetzung eines Wohngebietes anstelle des bisher ausgewiesenen Sondergebietes, um zum einen die geplante Errichtung von Einfamilienhäusern durch den Vorhabenträger zu ermöglichen und zum-anderen eine dem Bad Kösener Stadtbild angemessene Bebauung und langfristig eine geordnete städtebauliche Entwicklung am Galgenberg sicherzustellen.

 

Symbol Beschreibung Größe
Vortext der Neubekanntmachung
(c) Stadtverwaltung Naumburg (Saale)
0.1 MB
Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses
(c) Stadtverwaltung Naumburg (Saale)
0.2 MB
Bebaungsplan Nr. 601 "Seekurpark"
(c) Stadtverwaltung Naumburg (Saale)
6.5 MB
Übersichtsplan
(c) Stadtverwaltung Naumburg (Saale)
41 KB
Begründung B-Plan Nr. 601
(c) Stadtverwaltung Naumburg (Saale)
1.5 MB
Anlage 1 B-Plan Umweltbericht
(c) Stadtverwaltung Naumburg (Saale)
0.8 MB
Zusammenfassende Erklärung
(c) Stadtverwaltung Naumburg (Saale)
1 MB
06.09.2019

© Matthias Mann E-Mail

Zurück