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Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag

Mit dem am 01.11.2024 in Kraft tretenden Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag und zur Änderung weiterer Vorschriften kann zukünftig jede Person, deren Geschlechtsidentität von ihrem Geschlechtseintrag im Personenstandsregister abweicht, gegenüber dem Standesamt erklären, dass die Angabe zu ihrem Geschlecht und ggf. der Vornamen in einem deutschen Personenstandsregister geändert werden soll.

Die geplante Änderung des Geschlechtes und der Vornamen muss mindestens drei Monate vor der eigentlichen Erklärung angemeldet werden. Diese Anmeldung ist ab dem 01.08.2024 im Standesamt möglich.

Alle weiterführenden Informationen sowie ein Formular für die Anmeldung finden Sie HIER.

05.08.2024

© Linda Ehrlich E-Mail

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