Der Lärmaktionsplan gem. § 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) der
Stadt Naumburg (Saale) ist durch Beschluss des Gemeinderates der Stadt Naumburg (Saale) am 06.11.2024 in Kraft getreten.
Rechtsgrundlage für die Aufstellung des Lärmaktionsplanes ist § 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) in Verbindung mit der Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm (EU-Umgebungslärmrichtlinie). Danach müssen die zuständigen Behörden für stark befahrene Hauptverkehrsstraßen alle 5 Jahre einen Lärmaktionsplan aufstellen, mit welchem Lärmprobleme und Lärmauswirkungen zu ermitteln und mögliche Lärmminderungsmaßnahmen zu dokumentieren sind.
Die Öffentlichkeitsbeteiligung wurde entsprechend der Bekanntmachung vom 14.06.2024 in der Zeit vom 17.06.2024 bis einschließlich 17.07.2024 durchgeführt.
Den Lärmaktionsplan der 4. Stufe der Stadt Naumburg (Saale) finden Sie hier:
https://www.naumburg.de/de/bekanntmachungen.html
sowie auf der Homepage des Landesamtes für Umweltschutz unter:
https://lau.sachsen-anhalt.de/luft-klima-laerm/immissionsschutz-luftqualitaet-physikalische-einwirkungen/physikalische-einwirkungen/laerm/laermminderungsplanung/aktuelles-zur-4stufe-der-laermaktionsplanung/oeffentlichkeitsbeteiligungsverfahren
Naumburg (Saale), den 06.12.2024
Armin Müller
Oberbürgermeister