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Meldebehörde für Wahlangelegenheiten auch am 23., 27. und 30.12.2024 geöffnet

Restliche Stadtverwaltung vom 23.12.2024 bis 01.01.2025 geschlossen

Die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag wird voraussichtlich am 23. Februar 2025 stattfinden. Die Teilnahme an der Wahl ist nicht nur Kandidatinnen und Kandidaten etablierter Parteien vorbehalten, sondern auch anderen Parteien, Wählergruppen und Einzelbewerberinnen und -bewerbern möglich. Dazu müssen Parteien, die nicht bereits im Bundestag oder mit mindestens fünf Abgeordneten in einem Landesparlament vertreten sind, Unterstützungsunterschriften von Wahlberechtigten sammeln. Die Wahlberechtigung der Unterstützerinnen und Unterstützer von Wahlvorschlägen muss geprüft und von der zuständigen Meldebehörde bestätigt werden. Die Überprüfung des Wahlrechts von Personen aus Naumburg (Saale) übernimmt das Bürgerbüro der Stadt Naumburg (Saale).

Die Stadtverwaltung Naumburg (Saale) und ihre Außenstellen sind regulär vom 23. Dezember 2024 bis einschließlich 1. Januar 2025 geschlossen. Aufgrund der vorgezogenen Wahlen wird das Bürgerbüro jedoch am 23., 27. und 30. Dezember 2024 in der Zeit von 09.00 bis 12.00 Uhr für Bestätigungen von Wahlrecht und Wählbarkeit zur Verfügung stehen. Wer Unterlagen prüfen lassen muss, kann ohne Termin ins Bürgerbüro kommen. Die Öffnungszeit ist ausschließlich den genannten Wahlangelegenheiten vorbehalten. Für den öffentlichen Verkehr bleibt das Bürgerbüro geschlossen.

 

09.12.2024

© Linda Ehrlich E-Mail

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