Auf der Grundlage des § 37 Abs. 1 des Schulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt in der Fassung der Bekanntmachung vom 09.08.2018 (GVBI. LSA S. 244), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 14.12.2023 (GVBL. LSA. 860), werden alle Kinder, die bis zum 30.06.2026 das sechste Lebensjahr vollenden, mit Beginn des Schuljahres 2026/27 schulpflichtig.
Die Regelung besagt, dass die Kinder, die im Jahr 2026/27 schulpflichtig werden, sich bereits erstmalig im Februar bzw. März dieses Jahres in der laut Einzugsbereich zuständigen Grundschule anzumelden haben.
Vorab die geplanten Termine der einzelnen Grundschulen:
Georgenschule 10.03.2025 (nach pers. Einladung)
Georgenschule 11.03.2025 (nach pers. Einladung)
Salztorschule 24.02.2025 (ab 10:00 - 17:00 Uhr nach persönlicher Einladung)
Max-Klinger-Grundschule 24.03.2025 (ab 13:00 - 16:30 Uhr nach persönlicher Einladung)
A.-Schweitzer-Grundschule 10.02.2025 (ab 13:30 - 17:00 Uhr nach persönlicher Einladung)
Uta-Schule 17.03.2025 (ab 07:30 - 17:00 Uhr mit Termin nach Anmeldung telefonisch/per E-Mail)
Bergschule 11.02.2025 (ab 12:00 - 15:00 Uhr)
Bergschule 12.02.2025 (ab 08:00 - 16:00 Uhr)
Bei der Anmeldung werden aus der Geburtsurkunde oder dem Familienstammbuch die Personalien für das Kind vorgelegt.
Ebenfalls zu diesem Zeitpunkt können Erziehungsberechtigte von Kindern, die bis zum 30.06.2026 das fünfte Lebensjahr vollenden, einen Antrag auf vorzeitige Aufnahme in die Schule stellen.
Mit Beschluss des Gemeinderates der Stadt Naumburg vom 18.07.2012 wurden die Schulbezirke ab dem Schuljahr 2013/14 aufgehoben. Demnach haben alle zukünftigen Grundschüler die Möglichkeit, auch eine andere Schule, die nicht in ihrem Einzugsgebiet liegt, zu besuchen. Das Antragsformular erhalten Sie in der für Sie zuständigen Grundschule bzw. bei der Stadt Naumburg, Markt 12, Sachgebiet 40.
gez. Armin Müller
Oberbürgermeister