Das Umweltamt des Burgenlandkreises informiert, dass es im März 2025 in Teilen des Burgenlandkreises wieder erlaubt ist, pflanzliche Gartenabfälle auf dem eigenen Grundstück zu verbrennen. Dabei sind sowohl die Verbrennungsverordnung des Burgenlandkreises als auch der Brandschutz und die Wetterlage zu beachten.
Dennoch bittet das Umweltamt die Bürgerinnen und Bürger dringend darum, Abfälle nicht zu verbrennen und diese stattdessen auf dem eigenen Grundstück etwa durch Kompostierung zu verwerten oder in den 18 lokalen Annahmestellen abzugeben. Somit werden nicht nur Rauch, Qualm und Brandgeruch vermieden, sondern es kann auch ein Beitrag zu einer besseren Luftqualität geleistet werden. Außerdem werden die abgegebenen pflanzlichen Gartenabfälle sowohl zu qualitativ hochwertigem Kompost weiterverarbeitet als auch im Kompostwerk Weißenfels zur Erzeugung von Strom und Wärme genutzt.
Folgende Annahmestellen der Abfallwirtschaft Sachsen-Anhalt Süd – AöR (AW SAS – AöR) bzw. ihrer Partner stehen zur Verfügung:
- die Wertstoffhöfe in Naumburg, Weißenfels und Zeitz (ganzjährig),
- das Kompostwerk Weißenfels und der Kompostplatz Nißma (ganzjährig),
- 10 saisonale Annahmestellen in Freyburg (Unstrut), Bad Kösen, Eckartsberga, Hohenmölsen, Kleinhelmsdorf, Laucha an der Unstrut, Lützen, Punkewitz, Saubach und Teuchern für Grün- und Astschnitt.
Für private Anlieferer aus dem Burgenlandkreis ist die Abgabe einer Menge von maximal 1 m3 pro Anlieferung gebührenfrei. Darüber hinaus gehende Mengen sowie Grün- und Astschnitt von Gewerbebetrieben sind gebührenpflichtig und können nur im Kompostwerk Weißenfels, auf dem Kompostplatz Nißma oder auf dem Grün- und Astschnittplatz in Freyburg (Unstrut) abgegeben werden. Annahmebedingungen sowie Informationen zur Erreichbarkeit der Annahmestellen sind auf https://ddei5-0-ctp.trendmicro.com:443/wis/clicktime/v1/query?url=www.awsas.de&umid=004698C9-2F07-6E06-ABDB-246FCC15A5BC&auth=c4a1cb652d6d360c12698f867b2c9e1d55713ea3-2b1d3cdeb26fcb83e0cc7cac16895290e5d42944 nachzulesen. Darüber hinaus besteht durch die AW SAS – AöR die Möglichkeit, Grün- und Astschnitt im 14-täglichen Rhythmus über die Biotonne oder Zusatzbiotonne im Holsystem entsorgen zu lassen.
Bürger, welche nicht mit Hauptwohnsitz im Burgenlandkreis gemeldet sind, können ihre Gartenabfälle gebührenpflichtig in das Kompostwerk Weißenfels, auf den Kompostplatz Nißma und auf den Grün- und Astschnittplatz in Freyburg (Unstrut) bringen. Weiterhin kann auch kostenpflichtig die Grün- und Astschnittkarte der AW SAS – AöR erworben werden, welche die Anlieferung von bis zu 1 m³ auf Annahmestellen in Bad Kösen, Eckartsberga, Hohenmölsen, Kleinhelmsdorf, Laucha, Lützen und Punkewitz möglich macht. Informationen zum Erwerb der Karten gibt es unter https://ddei5-0-ctp.trendmicro.com:443/wis/clicktime/v1/query?url=www.awsas.de&umid=004698C9-2F07-6E06-ABDB-246FCC15A5BC&auth=c4a1cb652d6d360c12698f867b2c9e1d55713ea3-2b1d3cdeb26fcb83e0cc7cac16895290e5d42944.
Wer dennoch verbrennt, sollte die Gartenabfälle grundsätzlich vorher komplett umschichten, um kleinere Tiere wie Igel, Mäuse, Vögel und Insekten, die die Haufwerke häufig als Unterschlupf nutzen, zu vertreiben. Ein bloßes Rütteln am Haufen reicht dagegen nicht aus, da sich die Kleintiere eher völlig ruhig verhalten, statt zu flüchten. Die pflanzlichen Gartenabfälle dürfen jeweils montags bis freitags von 9 bis 18 Uhr und samstags von 9 bis 12 Uhr verbrannt werden.An Sonn- und gesetzlichen Feiertagen ist das Verbrennen verboten.
Mitarbeitende des Umweltamtes des Burgenlandkreises werden die Einhaltung der Vorschriften durch Kontrollen vor Ort überwachen. Festgestellte Verstöße können als Ordnungswidrigkeiten geahndet werden. In den letzten Jahren betraf das vor allem die Nichteinhaltung der Verbrennungszeiten am Wochenende und die Nichtbeachtung der Witterungsverhältnisse.
Die Verbrennungsverordnung des Burgenlandkreises, eine interaktive Übersichtskarte, wo Verbrennen erlaubt ist, und weitergehende Informationen zu den Standorten aller Grün- und Astschnitt-Annahmestellen können über die Homepage des Burgenlandkreises unter: https://ddei5-0-ctp.trendmicro.com:443/wis/clicktime/v1/query?url=https%3a%2f%2fwww.burgenlandkreis.de%2fde%2fabfallbeseitigung.html&umid=004698C9-2F07-6E06-ABDB-246FCC15A5BC&auth=c4a1cb652d6d360c12698f867b2c9e1d55713ea3-89d031791f60463868e8c50e543425d66465c26d abgerufen werden. Für Anfragen, Hinweise und Beschwerden kann via Smartphone die mobile Internetseite https://ddei5-0-ctp.trendmicro.com:443/wis/clicktime/v1/query?url=http%3a%2f%2fumweltradar.blk.de&umid=004698C9-2F07-6E06-ABDB-246FCC15A5BC&auth=c4a1cb652d6d360c12698f867b2c9e1d55713ea3-404d536b280379b1f2d7329328b5b6bcf9dc42af genutzt werden.
Aber auch der direkte Kontakt zum Umweltamt unter der E-Mail-Adresse umweltamt@blk.de oder der Telefonnummer 03443 / 372 241 ist möglich.