AMTLICHE BEKANNTMACHUNG STADT NAUMBURG (SAALE)
Genehmigung des Flächennutzungsplanes
Der Gemeinderat der Stadt Naumburg (Saale) hat in seiner Sitzung am 21.10.2009 den Flächennutzungsplan der Stadt Naumburg (Saale) beschlossen. Die Begründung zum Flächennutzungsplan wurde in gleicher Sitzung beschlossen. Das Landesverwaltungsamt Magdeburg hat mit Verfügung Nr. 204-21101/BLK/355 vom 27.11.2009 den Flächennutzungsplan genehmigt. Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit gem. § 6 Abs. 5 Baugesetzbuch (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht.
Mit dieser Bekanntmachung wird der Flächennutzungsplan der Stadt Naumburg (Saale) wirksam (§ 6 BauGB). Der Flächennutzungsplan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung gem. § 6 (5) BauGB kann ab sofort in der Stadtverwaltung Naumburg (Saale), Sachgebiet Stadtplanung, Markt 1, 06618 Naumburg (Saale) während der Dienststunden durch jedermann eingesehen werden. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt.
Eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 Baugesetzbuch (BauGB) bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt Naumburg (Saale) geltend gemacht worden ist. Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen (§ 215 Abs. 1 BauGB).
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie des Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch den rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Naumburg (Saale) und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.
Naumburg (Saale), den. 21.12.2009
Bernward Küper Oberbürgermeister