Corona-Text-2

13. Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Sachsen-Anhalt (13. SARS-CoV-2-EindV)

tritt ab 25.05.2021 in Kraft

Diese Verordnung dient der Bekämpfung der COVID-19-Pandemie im Rahmen des Gesundheitsschutzes der Bürgerinnen und Bürger. Zu diesem Zweck soll das Infektionsgeschehen reduziert, Infektionswege nachvollziehbar und die Aufrechterhaltung des Gesundheitssystems gewährleistet werden. Weiterhin gilt es eigene Interessen zurückzustellen und freiwillig das Gemeinwohl zu stärken. Das bedeutet, Verantwortung und Fürsorge für andere zu übernehmen. Im Interesse des Gemeinwohls ist eigenverantwortliches Handeln, das Egoismen und Partikularinteressen zurückstellt, unabdingbar. Zum Schutz der Allgemeinheit und im Interesse des Gesundheitsschutzes sind weiterhin besondere Ge- und Verbote notwendig. Perspektivisch soll es, wenn sich das Infektionsgeschehen stabilisiert hat, bei einem Vierklang aus Impfen, Testen, Kontaktnachvollziehung und Öffnungen bleiben.

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13 SARS-CoV-2-EindV.pdf
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© Matthias Mann E-Mail

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