Corona-Text-2

1. Änderungsverordnung zur Dreizehnten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung

Das Land Sachsen-Anhalt hat mit der ersten Änderungsverordnung zur Dreizehnten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung unter Anderem weitere Lockerungen bei einem Inzidenzwert unter 35 festgelegt Inzidenzwerten festgelegt.

In der Anlage finden Sie die Verordnung und die Änderungen als PDF-Datei.

Symbol Beschreibung Größe
13. SARS-Co V-2-Eindämmungsverordnung.pdf
0.3 MB
Änderung der Dreizehnten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung.pdf
4.3 MB

© Matthias Mann E-Mail

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