Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 22.01.2025 gem. § 45 Abs. 2 Ziff. 6 KVG LSA folgende Eintrittspreise beschlossen:
1. Klangzeit
Vollzahler: 18,00 EUR
Ermäßigte: 14,00 EUR
2. Internationaler Orgelsommer, sonstige städt. Orgelkonzerte
Vollzahler: 14,00 EUR
Ermäßigte: 10,00 EUR
3. Naumburger Nächte (Open-Air-Veranstaltung)
Vollzahler: 18,00 EUR
Ermäßigte: 14,00 EUR
4. Festivalkarten können rabattiert werden (Ermäßigungen gegenüber Einzelkauf)
5. Kinder ab 2 bis 6 Jahre (Vorschulkinder)
2,50 EUR
6. Kinder ab 7 bis einschließlich 14 Jahre
4,00 EUR
7. Nur für Kinderveranstaltungen:
Erwachsene: 9,00 EUR
Große Familienkarte (2 Erwachsene mit bis zu 3 Kindern): 22,00 EUR
Kleine Familienkarte (1 Erwachsener mit bis zu 3 Kindern): 13,00 EUR
8. Sonderveranstaltungen (Sinfonie-, Orchesterkonzerte, Oratorien, Schauspiel, Sonstiges)
bis 50,00 EUR
9. Hussiten-Kirschfest
Bändchen (5-Tage Gültigkeit): 20,00 EUR
Bändchen (5-Tage Gültigkeit – ermäßigt – nur im Vorverkauf): 18,00 EUR
Tagesbändchen (Do und Mo): 10,00 EUR
Tagesbändchen (Fr, Sa und So): 12,00 EUR
10. Es bleibt der Stadtverwaltung unbenommen, im Rahmen von Sonderaktionen im Zusammenwirken mit Dritten (z. B. Sponsoren) besondere Rabatte zu gewähren sowie in begründeten Fällen von der Erhebung von Eintritten abzusehen.
11. Ermäßigungsberechtigte Personen (Ermäßigte) sind (außer beim Hussiten-Kirschfest, Ziffer 9):
Schüler über 14 Jahre, Studenten, Auszubildende, Bundesfreiwilligendienst-leistende, Arbeitslose (ALG I nach SGB III), Personen mit Bezug von Leistungen zur Grundsicherung nach SGB II (ALG II und Sozialgeld) bzw. SGB XII (Sozialhilfe, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung oder Hilfe zum Lebensunterhalt) oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsyIbLG) sowie Schwerbehinderte (GdB mind. 50 %).
12. Begleitpersonen von Schwerbehinderten mit Merkzeichen „B“ im Schwerbehindertenausweis zahlen keinen Eintritt.
13. Ermäßigungsberechtigte Personen während des Hussiten-Kirschfestes sind nur:
Arbeitslose (ALG I nach SGB III), Personen mit Bezug von Leistungen zur Grundsicherung nach SGB II (ALG II und Sozialgeld) bzw. SGB XII (Sozialhilfe, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung oder Hilfe zum Lebensunterhalt) oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsyIbLG). Kinder und Jugendliche bis 14 Jahre sind vom Festbeitrag zum Hussiten-Kirschfest befreit.
14. Begleitpersonen von Schwerbehinderten mit Merkzeichen „B“ im Schwerbehindertenausweis haben ohne Zutrittsmedium (Tagesbändchen oder 5-Tagesbändchen) Zutritt zum Hussiten-Kirschfest.
15. Als Zutrittsmedium (außer beim Hussiten-Kirschfest) dienen Eintrittskarten die mit Datum und Uhrzeit der Veranstaltung eindeutig gekennzeichnet sind.
Beim Hussiten-Kirschfest kommt ein Bändchen mit 5 Tagen Gültigkeit sowie Bändchen in täglich wechselnden Farben mit selbstklebenden Verschluss mit je eintägiger Gültigkeit zum Einsatz.
Die Entgeltordnung tritt am 01.05.2025 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Entgeltordnung vom 01.01.2016 außer Kraft.
Armin Müller
Oberbürgermeister