Aufgrund des § 120 Abs. 1 KVG für das Land Sachsen-Anhalt hat der Gemeinderat der Stadt Naumburg (Saale) in seiner Sitzung am 11.12.2024 folgenden Beschluss (Vorlagen-Nr.: 146/24 gefasst:
1. Der Oberbürgermeister stellt gemäß § 120 Absatz 1 KVG LSA und auf Basis des Prüfberichtes der Stabsstelle Rechnungsprüfung vom 12.11.2024 die Vollständigkeit und Richtigkeit des Jahresabschlusses 2020 fest.
2. Der Gemeinderat beschließt gemäß § 120 Absatz 1 KVG LSA den geprüften Jahresabschluss 2020 mit einer Bilanzsumme von 189.957.355,36 Euro. Der Jahresüberschuss in Höhe von 1.385.521,20 Euro wird gemäß § 23 KomHVO LSA der Ergebnisrücklage zugeführt.
3. Der Gemeinderat erteilt dem Oberbürgermeister gemäߧ 120 Absatz 1 KVG LSA für den Jahresabschluss zum 31.12.2020 die Entlastung.
Der Jahresabschluss 2020 einschließlich Anhang und Anlagen liegt vom 17. -25.03.2025 im Bürgerbüro der Stadtverwaltung Naumburg (Saale), Markt 1, Eingang über Herrenstraße zu folgenden Zeiten: Montag 9.00-12.00 Uhr, Dienstag 9.00-18.00 Uhr, Mittwoch 9.00-12.00 Uhr, Donnerstag 9.00 -18.00 Uhr und Freitag von 9.00 -12.00 Uhr, öffentlich aus.
Naumburg, den 12.03.2025
Armin Müller (Siegel)
Oberbürgermeister