In der Ausfertigung der Satzung des Bebauungsplanes Nr. 601 "Wohngebiet Seekurpark" Bad Kösen wurde auf der Planzeichnung eine falsche Flurkartengrundlage angegeben. Der Bebauungsplan ist nach redaktioneller Korrektur erneut auszufertigen und bekannt zu machen. Aus diesem Grund ist der Bebauungsplan Nr. 601 "Wohngebiet Seekurpark" Bad Kösen rückwirkend bekannt gemacht wurden.
Der Bebauungsplan mit Begründung kann in der Stadtverwaltung Naumburg, Sachgebiet Stadtplanung, Markt 12, 06618 Naumburg (Saale) durch jedermann eingesehen werden. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt.
Für weitere Informationen und bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an
Stadtverwaltung Naumburg, Sachgebiet Stadtplanung, Markt 12, 06618 Naumburg (Saale)
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