Der Bebauungsplan Nr. 50 „Gewerbegebiet Steinkreuzweg“ hat mit ortsüblicher Bekanntmachung gemäß § 10 Abs. 3 BauGB Rechtskraft erlangt. Gleiches gilt für seine 2. Änderung.
Der Bebauungsplan und seine 2. Änderung können inklusive der Begründung in der Stadtverwaltung Naumburg, Sachgebiet Stadtplanung, Markt 12, 06618 Naumburg (Saale) durch jedermann eingesehen werden. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt.
Für weitere Informationen und bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an
Stadtverwaltung Naumburg, Sachgebiet Stadtplanung, Markt 12, 06618 Naumburg (Saale)
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