3. Änderungsanordnung zur Teilung und gleichzeitigen Änderung des Flurbereinigungsgebietes

- Öffentliche Bekanntmachung vom Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Süd -

Für das durch das Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Süd (ALFF Süd) mit Beschluss vom 07.12.2011 angeordnete und mit den Beschlüssen vom 07.12.2017 und 12.10.2023 geänderte Flurbereinigungsverfahren Goseck- Himmelswege ergeht folgende

3. Änderungsanordnung zur Teilung und gleichzeitigen Änderung des Flurbereinigungsgebietes


1. Teilung

Das Flurbereinigungsverfahren Goseck - Himmelswege wird gemäß § 8 Flurbereinigungsge­setz (FlurbG) in der Fassung vom 16. März 1976 (BGBI. 1 S . 546), zuletzt geändert durch Ar­ tikel 17 des Gesetzes vom 19. Dezember 2008 (BGBI. 1 S. 2794), i.V.m. § 86 Abs. 2 Nr. 1 FlurbG in folgende Gebiete geteilt: 

Flurbereinigungsverfahren Goseck - Himmelswege
Weiterhin Verfahrensnummer 611/ 46 BLK026

Flurbereinigungsverfahren Goseck - Himmelswege
Weiterhin Verfahrensnummer 611/ 46 BLK026

Die aus dem Verfahren Goseck-Himmelswege in das Verfahren Markröhlitz ehemalige Milchviehanlage überführten Flurstücke und deren gemeinsame Flächengröße können dem Verzeichnis der Verfahrensflurstücke (Anlage 1) entnommen werden. Das neue Verfahrensgebiet ist auf der zu diesem Beschluss gehörenden Gebietskarte für das BOV Markröhlitz ehemalige Milchviehanlage - 42 BLK 377 (Anlage 2) gekennzeichnet.

Durch  die Teilung entsteht  für das Bodenordnungsgebiet als Körperschaft  des öffentlichen Rechts die Teilnehmergemeinschaft, die aus den Eigentümern der zum Verfahrensgebiet ge­hörenden Grundstücke und Gebäude sowie aus den diesen gleichstehenden Erbbauberech­tigten gebildet wird. Die Teilnehmergemeinschaft führt die Bezeichnung:

" Teilnehmergemeinschaft des Bodenordnungsverfahrens Markröhlitz"

Sie hat ihren Sitz in der Verbandsgemeinde Unstruttal in der Gemeinde Goseck OT Markröh­litz.

Für das Flurbereinigungsverfahren Goseck entsteht keine neue Teilnehmergemeinschaft. Die Teilnehmergemeinschaft wird weiterhin durch alle Eigentümer und Erbbauberechtigten aus den Teilgebieten gebildet(§ 10 FlurbG) und von dem bereits gewählten Vorstand vertreten.

Alle bisher ergangenen Anordnungen, Verhandlungen oder sonstige Maßnahmen behalten ihre Gültigkeit, bis sie geändert oder aufgehoben werden.

 

II. Ausschluss

Vom Flurbereinigungsverfahren Goseck - Himmelswege werden gemäß § 8 FlurbG zudem folgende zwei Flurstücke ausgeschlossen:

Gemarkung Flur Flurstück Nutzung
Eulau 3 2671 Gehölz
Uichteritz 13 595 Wohnbaufläche

Das nach der Teilung und dem Ausschluss verbleibende Verfahrensgebiet ist auf der zu die­sem Beschluss gehörenden Gebietskarte für das BOV Goseck - Himmelswege - 46 BLK 026

{Anlage 3) dargestellt, die Lage der zwei Flurstücke auf den Detailkarten {Anlage 4 und 5).

 

Begründung

Das ALFF Süd hat mit Beschluss vom 07.12.2011 das Flurbereinigungsverfahren Goseck - Himmelswege nach § 86 FlurbG angeordnet. Mit den Beschlüssen vom 07.12.2027 und 12.10.2023 erfolgte eine zweckmäßigere Abgrenzung des Flurbereinigungsgebietes.

zu 1. Teilung

lm Verfahrensgebiet befinden sich die Grundstücke der ehemaligen Milchviehanlage Markröh­litz im Bereich der Gemarkung Goseck Flur 5, auf welchen noch getrenntes Eigentum an Grund und Boden und aufstehenden Gebäude besteht. Die Zusammenführung des getrennten Eigentums soll nunmehr zeitnah und getrennt vom Flurbereinigungsverfahren Goseck - Him­melswege als Bodenordnungsverfahren (BOV) ,,Markröhlitz ehemalige Milchviehanlage" nach

§ 64  Landwirtschaftsanpassungsgesetz (LwAnpG) i. V. m. § 56 LwAnpG mit der zukünftigen

Verfahrensnummer 611/ 42 BLK377 erfolgen. Hierzu war bereits am 24.11.2011 ein Antrag eines betroffenen Bodeneigentümers eingegangen. lm Hinblick auf die Eigentumsgarantie des Art. 14 des Grundgesetzes bedarf es der zügigen Wiederherstellung der Verfügungsgewalt der jeweiligen Eigentümer über ihr Eigentum.

zu 11. Ausschluss

Das Flurstück Eulau Flur 3 Nummer 2671 war ursprünglich Teil des Überhakenflurstückes 350, das zwischenzeitlich aufgelöst wurde. Das neue Flurstück 2671 Hegt in der bewachsenen Bö­schung der Saale. Für dieses Flurstück gibt es keinen Regelungsbedarf durch die Flurbereini­gungsbehörde.

Das Flurstück Uichteritz Flur 13 Nummer 595 wurde zwischenzeitlich mit einem Einfamilien­ haus bebaut und ist in seinen Grenzen durch Grenzfestgestellung bereits erfasst. Für dieses Flurstück gibt es ebenfalls keinen Regelungsbedarf mehr durch die Flurbereinigungsbehörde.

Durch diese Änderungsanordnung verkleinert sich das Verfahrensgebiet(§ 7 FlurbG) im Flurbereinigungsverfahren Goseck-Himmelswege insgesamt um ca. 9 ha. Das entspricht in etwa 1 % der Fläche des bisherigen Flurbereinigungsgebietes. Damit hat sich das Verfahrensgebiet nur geringfügig geändert. Das Flurbereinigungsgebiet wurde so begrenzt, dass es dem Zweck der Flurbereinigung dient.

Die Flurbereinigungsbehörde hat das ihr nach § 8 Abs. 2 FlurbG zustehende Ermessen bei der Änderung  des  Flurbereinigungsgebietespflichtgemäß  entsprechend  den  Vorgaben des § 1 Abs.1 VwVfG LSA i.V.m. §  40  VwVfG ausgeübt. Durch den Ausschluss der Flurstücke wurde der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet.

 

Datenschutzrechtliche Hinweise

Aufgrund des gesetzlichen Auftrages nach dem FlurbG werden im vorliegenden Verfahren personenbezogene  Daten  nach  Maßgabe  der  Datenschutzgrundver-ordnung  (DS-GVO) verarbeitet. Die datenschutzrechtlichen Hinweise können im Internet un-ter: http://lsaurl.de/alffsueddsgvo eingesehen werden oder sind beim ALFF Süd, Müllnerstra-ße 59, 06667 Weißenfels erhältlich.

 

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Anordnung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Amt für Landwirtschaft,Flurneuordnungund ForstenSüd, Müllnerstraße 59, 06667 Weißenfels erhoben werden.

 

Germer                                            Dienstsiegel

 

Symbol Beschreibung Größe
3.ÄAO Öffentliche Bekanntmachung.pdf
1.4 MB
3.ÄAO Karten.pdf
1 MB

© Linda Ehrlich E-Mail

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