Wohnsitz anmelden

Symbolbild ©Freepik

Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anzumelden. Wir bieten Ihnen neben einem persönlichen Service vor Ort auch die Möglichkeit, die Anmeldung online vorzunehmen.

Im Folgenden finden Sie alle wichtigen Informationen zur Anmeldung des neuen Wohnsitzes - egal, ob Sie persönlich im Bürgerbüro vorbeikommen oder sich ganz bequem von zuhause aus anmelden möchten. 

Allgemeine Informationen

Wenn Sie eine Wohnung beziehen, haben Sie sich bei der Meldebehörde anzumelden.

Sind Sie unter 16 Jahren obliegt die Anmeldung denjenigen, in deren Wohnung Sie einziehen. Neugeborene, die im Inland geboren wurden, sind nur anzumelden, wenn sie in eine andere Wohnung als die der Eltern oder der Mutter aufgenommen werden. Sind Sie volljährig und ist für Sie ein Pfleger oder ein Betreuer bestellt, der den Aufenthalt bestimmen kann, obliegt diesem die Anmeldung.

Haben Sie mehrere Wohnungen im Inland, so ist eine dieser Wohnungen Ihre Hauptwohnung.

Hauptwohnung ist:

  • wenn Sie verheiratetet sind oder in Lebenspartnerschaft leben: die vorwiegend benutzte Wohnung der Familie oder der Lebenspartnerschaft. Dies gilt auch, wenn Sie nur vorübergehend getrennt von Ihrer Familie oder Ihrem Lebenspartner wohnen.
  • wenn Sie verheiratetet sind oder in Lebenspartnerschaft leben und dauernd getrennt wohnen: Ihre vorwiegend benutzte Wohnung.
  • wenn Sie minderjährig sind: die vorwiegend benutzte Wohnung Ihrer Eltern oder Pflegeeltern. Leben diese getrennt, ist Hauptwohnung die Wohnung, in der Sie vorwiegend wohnen.
  • Erst wenn sich die vorwiegend benutzte Wohnung nicht zweifelsfrei bestimmen lässt, ist auf den Schwerpunkt der Lebensbeziehungen abzustellen. Anhaltspunkte dafür sind zum Beispiel die Art der Wohnung, persönliche Bindungen, gesellschaftliche und kommunalpolitische Aktivitäten sowie die Mitgliedschaft in Vereinen und anderen Organisationen.
  • Bei jeder Anmeldung haben Sie der Meldebehörde mitzuteilen, ob und wenn ja, welche weiteren Wohnungen Sie im Inland haben und welche dieser Wohnungen ihre Hauptwohnung ist.
    Sie haben bei der Anmeldung der Meldebehörde eine schriftliche Bestätigung des Wohnungsgebers oder einer von ihm beauftragte Person vorzulegen (Wohnungsgeberbestätigung). Ihr Wohnungsgeber oder eine von ihm beauftragte Person kann Ihren Einzug auch direkt gegenüber der Meldebehörde bestätigen.

Die Bestätigung des Wohnungsgebers muss folgende Daten enthalten: 

  • Name und Anschrift des Wohnungsgebers und wenn dieser nicht Eigentümer ist, auch den Namen des Eigentümers,
  • Einzugsdatum,
  • Anschrift der Wohnung sowie
  • Namen der nach § 17 Absatz 1 Bundesmeldegesetz (BMG) meldepflichtigen Personen.
    Für die Anmeldung haben Sie einen Meldeschein auszufüllen und zu unterschreiben.
    Über Ihre Anmeldung erhalten Sie unentgeltlich eine schriftliche oder elektronische Bestätigung über die Anmeldung (amtliche Meldebestätigung).

Wenn Sie aus bestimmten Gründen nicht wollen, dass persönliche Daten von Ihnen weitergegeben werden, haben Sie in einigen Fällen die Möglichkeit der Weitergabe zu widersprechen. Bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen besteht darüber hinaus gegebenenfalls die Möglichkeit eine Auskunfts- und Übermittlungssperre zu beantragen.

Frist

Sie sind verpflichtet, sich nach Einzug innerhalb von zwei Wochen bei der Meldebehörde Ihres Wohnortes anzumelden.
Verspätete Anmeldungen können mit einem Bußgeld geahndet werden.

Rechtsgrundlage

§ 17 BMG - Einzelnorm

 

Ein Vordruck der Wohnungsgeberbestätigung steht Ihnen hier zum Download bereit:

Symbol Beschreibung Größe
Wohnungsgeberbestätigung
21 KB

© Linda Ehrlich E-Mail

Elektronische Wohnsitzanmeldung (eWA)

Der Online Dienst bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihren Wohnsitz im Stadtgebiet Naumburg (Saale) bequem online an- bzw. umzumelden. So sparen Sie sich den Weg ins Bürgerbüro und können den Antrag einfach von zu Hause oder unterwegs ausstellen.

Neues Zuhause? Jetzt online anmelden!

Nach Ihrer Online-Anmeldung wird diese sicher und digital an die Meldebehörde der Stadt Naumburg (Saale) übermittelt. Sobald die Daten erfolgreich geprüft wurden, steht Ihnen zeitnah eine fälschungssichere digitale Meldebestätigung zum Download zur Verfügung. Die Adressdaten auf dem Chip Ihres Personalausweises lassen sich eigenständig über den Online-Dienst und die AusweisApp aktualisieren. Der Versand eines Briefes der Bundesdruckerei mit Adressaufkleber für den Personalausweis und Wohnortaufkleber für den Reisepass erfolgt automatisiert. Die Aufkleber können dann gemäß der beiliegenden Anleitung selbst angebracht werden, sodass der Besuch des Bürgerbüros komplett entfällt.

Voraussetzungen für die Nutzung der elektronischen Wohnsitzanmeldung:

Neben Einzelanmeldungen sind auch Anmeldungen im Familienverbund möglich. Voraussetzung ist, dass alle Personen bereits im Melderegister verknüpft sind und gemeinsam von einer Wohnung innerhalb Deutschlands in eine neue ziehen. Dies gilt für Verheiratete und verpartnerte Personen sowie deren minderjährige Kinder.

Sie benötigen dazu:

  • einen gültigen Personalausweis mit aktivierter Onlineausweisfunktion und PIN
  • ein BundID-Konto sowie die aktuelle Version der AusweisApp
  • ein Smartphone mit NFC-Schnittstelle oder ein PC mit Kartenlesegerät

Für EU-Bürgerinnen und Bürger ist der Service mit eID-Karte möglich.


Tutorial für die elektronische Wohnsitzanmeldung (eWA):

Die elektronische Wohnsitzanmeldung ist ein Service der Freien und Hansestadt Hamburg für ganz Deutschland.


Nützliche Informationen und Links:

AusweisApp:
Hier finden Sie alle Informationen zur AusweisApp.

Download der AusweisApp:
Android (Google Play)
iOs (App Store)

BundID:
Hier finden Sie alle Information zur BundID.





© Linda Ehrlich E-Mail

Anmeldung im Bürgerbüro

Folgende Unterlagen sind bei einem Termin im Bürgerbüro mitzubringen:

  • gültiges Ausweisdokument aller meldepflichtigen Personen (Personalausweis oder Reisepass)
  • Bestätigung des Wohnungsgebers im Original (der Mietvertrag ist nicht ausreichend)
  • ggf. Vollmacht, wenn Ummeldung durch eine andere Person erfolgen soll (z. B. bei nicht verheirateten Personen, die zusammenleben oder volljährigen Kindern)
  • Bei der erstmaligen Anmeldung aus dem Ausland: die letzte Wohnanschrift in Deutschland (Anmeldebestätigung, Tag des Ein- und Auszugs)

Bitte beachten Sie bei einem Zuzug aus dem Ausland, dass neben der Angabe des Zuzugsstaates unbedingt die Nennung der letzten inländischen Adresse erfolgen muss, sofern in der Vergangenheit bereits eine Meldeadresse in Deutschland existierte.

Im Einzelfall kann die Vorlage weiterer Unterlagen erforderlich sein:

  • Ehe- bzw. Lebenspartnerschaftsurkunde
  • Scheidungs- bzw. Aufhebungsurteil
  • Sterbeurkunde des früheren Ehegatten oder Lebenspartners
  • bei Kindern: Geburtsurkunde, Sorgerechtsnachweise
  • bei betreuten Personen: Betreuerausweis

Sämtliche Dokumente müssen im Original vorgelegt werden. Im Einzelfall können weitere Dokumente nachträglich verlangt werden.

Bei ausländischen Urkunden ist grundsätzlich eine von einem für deutsche Gerichte und Behörden zugelassenem Dolmetscher oder Übersetzer angefertigte Übersetzung erforderlich.

Bitte beachten Sie hierzu auch die Hinweise zur Anerkennung ausländischer Urkunden zur Verwendung in Deutschland auf der Seite des auswärtigen Amtes. Diese können Sie hier nachlesen: www.auswaertiges-amt.de

 

Kontakt und Öffnungszeiten:

Bürgerbüro der Stadtverwaltung Naumburg (Saale)
Rathaus, Markt 1
Eingang über die Herrenstraße
06618 Naumburg (Saale)

Telefon: 03445/273-362 bis -370 

E-Mail: buergerbuero@naumburg-stadt.de

Montag 09.00 - 12.00 Uhr
Dienstag 09.00 - 18.00 Uhr
Mittwoch 09.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag 09.00 - 18.00 Uhr
Freitag 09.00 - 12.00 Uhr
erster Samstag im Monat 09.00 - 12.00 Uhr


Hier gelangen Sie zur Online-Terminvereinbarung.


Außenstelle:

Bürgerbüro Bad Kösen
Bahnhofsstraße 2
06628 Naumburg (Saale), OT Bad Kösen

Freitag 09.30 - 12.30 Uhr

 

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