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Aufhebung der 4. Corona-Schutzverordnung des Burgenlandkreises

Der Burgenlandkreis ist zum Erlass eigener Verordnungen gem. § 14 Abs.1 der 13. EindämmungsVO nur ermächtigt, wenn die Inzidenzzahl über 35 liegt.

Da am 27.5.2021 die 7-Tages-Inzidenz nach dem RKI unter diesem Wert liegt, entfällt die Ermächtigung. Die Verordnung war aufzuheben.  

Die Aufhebung der Vierten Verordnung des Burgenlandkreises zum Schutz vor dem Coronavirus SARS-CoV-2 und zur Bekämpfung der Coronavirus-Krankheit COVID-19 vom 26. Mai 2021 wird hiermit bekanntgemacht.

Damit gelten jetzt nur noch die Bestimmungen der Landesverordnung (siehe hier: https://coronavirus.sachsen-anhalt.de).

Sie finden die Aufhebungsverordnung hier anliegend als PDF-Datei zum Download.

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4._coronaschvo_blk.pdf
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aufhebung_der_4._coronaschvo_blk.pdf
55 KB

© Matthias Mann E-Mail

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