Der Burgenlandkreis ist zum Erlass eigener Verordnungen gem. § 14 Abs.1 der 13. EindämmungsVO nur ermächtigt, wenn die Inzidenzzahl über 35 liegt.
Da am 27.5.2021 die 7-Tages-Inzidenz nach dem RKI unter diesem Wert liegt, entfällt die Ermächtigung. Die Verordnung war aufzuheben.
Die Aufhebung der Vierten Verordnung des Burgenlandkreises zum Schutz vor dem Coronavirus SARS-CoV-2 und zur Bekämpfung der Coronavirus-Krankheit COVID-19 vom 26. Mai 2021 wird hiermit bekanntgemacht.
Damit gelten jetzt nur noch die Bestimmungen der Landesverordnung (siehe hier: https://coronavirus.sachsen-anhalt.de).
Sie finden die Aufhebungsverordnung hier anliegend als PDF-Datei zum Download.